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Garantieverträge: Neue Zeitrechnung

03.03.2023 08:05 Uhr
Garantieverträge: Neue Zeitrechnung
© Foto: Kautz15 / Fotolia

In der Praxis lassen sich aktuell vier wesentliche Formen von Garantiemodellen beobachten, die alle jeweils unterschiedliche steuerliche Konsequenzen haben.

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Auf Grund der geänderten Rechtsauffassung der Finanzverwaltung zur steuerlichen Behandlung von Garantien haben viele Händler ihre Garantiemodelle für die ab 1.1.2023 abgeschlossenen Garantieverträge angepasst. In der Praxis lassen sich aktuell vier wesentliche Formen beobachten, die alle ­jeweils unterschiedliche steuerliche Konsequenzen haben:

1. Garantievermittlung

Bei diesem Modell vergibt der Händler nicht mehr selbst im eigenen Namen eine Garantie für das Fahrzeug. Stattdessen vermittelt ein Händler hier lediglich eine Reparaturkostenversicherung an einen Kunden. Steuerlich führt die Versicherungs­gesellschaft einen umsatzsteuerfreien, weil versicherungsteuerpflichtigen Versicherungsumsatz an den Garantie- = Versicherungsnehmer aus. Der Händler erhält in dieser Konstellation eine umsatzsteuerfreie Vermittlungsprovision. Übernimmt der Händler für die Garantieversicherung das Inkasso…

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