Ausgabe 16/2013: Neues aus der Arbeitswelt
Kündigung, Urlaub, Arbeitszeit - Neue Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts mit praktischer Relevanz
Es ist immer wieder erstaunlich, welche Zeiträume es in Anspruch nimmt, bis gewisse Sachverhalte in letzter Instanz vom Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden werden. Bei solchen Entscheidungen geht es nicht etwa um rechtliche Randgebiete, sondern um Fälle, die im Geschäftsleben laufend vorkommen. Das BAG hat in letzter Zeit mehrfach derartige Urteile gesprochen.
Kündigung "zum nächstmöglichen Zeitpunkt"
Eine Arbeitnehmerin war in einem Unternehmen tätig, das sich im Insolvenzverfahren befand. Die gesetzliche Kündigungsfrist (§113 InsO) beträgt im Insolvenzfall drei Monate. Die Arbeitnehmerin erhielt die Kündigung mit der Formulierung, dass das Arbeitsverhältnis "zum nächstmöglichen Zeitpunkt" beendet würde. Ein konkretes Beendigungsdatum wurde nicht genannt. Es wurde allerdings - pauschal - auf die gesetzliche Frist verwiesen. Die Arbeitnehmerin erhob Klage mit der Begründung, die…
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