Normalbeschaffenheit
Mangel vs. Verschleiß E Das Oberlandesgericht Hamm konkretisiert den Sachmangelbegriff und grenzt ihn gegenüber dem Verschleiß ab.
Autohaus-Juristen Rechtsanwälte G. Haug & Partner
Der Streit ist so alt wie das neue Schuldrecht und trotz unzähliger Gerichtsurteile nur vom Ansatz her geklärt. Die Frage, ob ein Fahrzeugdefekt als Sachmangel oder als Verschleißerscheinung zu qualifizieren ist, hängt nicht nur von dem Baujahr und der Laufleistung, sondern auch von der Fabrikation und dem Fahrverhalten ab. Von daher kann auch die im Internet abrufbare ADAC-Liste zur Abgrenzung zwischen Mangel und Verschleiß lediglich eine Orientierungshilfe für die dort aufgelisteten Fahrzeugteile von der Achse bis zur Wasserpumpe bieten (vgl. DAR Heft 9/2010, S. 553 f.).
Nachdem es jedoch das „Durchschnittsautomobil“ nicht gibt, wird die im Einzelfall streitige Abgrenzung auch künftig…
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