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Ausgabe 19/2013: Nur wer gestaltet, gewinnt

14.04.2014 13:41 Uhr

Geänderte Schenkung-/ Erbschaftsteuer - Auch nach den Gesetzesänderungen bleibt Gestaltungsspielraum.

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Wie wir berichtet hatten, gab es im Schenkung-/Erbschaftsteuerrecht eine relativ einfache Steuersparempfehlung, nämlich durch Schaffung von betrieblichen "Cash"-Gesellschaften, die anschließend steuerfrei verschenkt werden konnten. Jedenfalls war das beliebige Anhäufen von Liquidität in produktiven Unternehmen immer sogenanntes "begünstigtes Vermögen". Nach mehreren gescheiterten Versuchen wurde diese bisherige Gesetzeslage nunmehr mit Wirkung zum 07.06.2013 geändert. Die Steuerspargestaltung über Cash-Gesellschaften sollte damit beseitigt werden.

Änderung mit Fallstricken

Um diese beliebige Begünstigung von "Cash" in einem betrieblichen Gesellschaftsmantel zu verhindern, wurde mit dem Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz neu geregelt, dass auch zum nicht begünstigten, also sog. "schädlichen" Verwaltungsvermögen gehört: "Der gemeine Wert des nach Abzug des gemeinen Werts der Schulden…

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