Perfektion gefragt
Nachbesserung – Der Bundesgerichtshof befasste sich in einem Urteil mit dem erforderlichen Auslieferungszustand eines Neufahrzeuges.
autohaus-juristen Rechtsanwälte G. Haug & Partner
Es kommt leider immer wieder vor, dass vom Hersteller Neuwagen mit kleineren oder auch deutlicheren Transportschäden angeliefert werden. Auch im Autohaus erleiden Neufahrzeuge zwischen der Anlieferung und der Auslieferung an den Kunden mitunter kleinere Beschädigungen, z. B. beim Rangieren. In der Regel werden die Beulen und Kratzer ohne viel Aufhebens beseitigt, ohne dass der Kunde hiervon überhaupt etwas er-fährt. Mit Urteil vom 06.02.2013 – Az: VIII ZR 374/11 – hat der Bundesgerichtshof (BGH) unter anderem darüber entschieden, welche Anforderungen an eine solche Instandsetzung zu stellen sind.
Der Fall
Ein Käufer bestellte im November 2009 bei einem BMW Vertragshändler einen BMW 320d…
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