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Prozess zum Abgasskandal: Kein Vergleich zwischen Kunde und VW-Händler

10.03.2016 16:38 Uhr
Prozess zum Abgasskandal: Kein Vergleich zwischen Kunde und VW-Händler
© Foto: Frank Wagner/Fotolia

Im ersten Prozess wegen der VW-Abgasaffäre bleibt eine gütliche Einigung zwischen den Streitparteien aus. Daher ergeht in der nächsten Woche das Urteil.

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Im bundesweit ersten Prozess um den Abgasskandal bei Volkswagen gibt es keine gütliche Einigung. Das Landgericht Bochum wird deshalb kommende Woche eine Entscheidung verkünden, wie es am Donnerstag mitteilte.

Ein Stammkunde eines Bochumer VW-Händlers hatte auf Rückgabe seines knapp ein Jahr alten VW Tiguan geklagt, weil der Wagen deutlich mehr Schadstoffe ausstoße als vom Hersteller angegeben. Das Gericht verneinte Anfang März in der mündlichen Verhandlung aber eine Rücknahmepflicht für Händler und Hersteller (wir berichteten). Der Mangel sei nicht erheblich im rechtlichen Sinn, weil er mit relativ geringem Aufwand abgestellt werden könne.

In der Verhandlung hatte das Autohaus eine Rücknahme des Wagens zu einem "marktüblichen Preis" angeboten – im Gegenzug für den Kauf eines Neufahrzeuges. Dies lehnte der Kläger nun ab. (dpa)

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KOMMENTARE


wolfgang

11.03.2016 - 08:53 Uhr

Hier bleibt nur zu hoffen, dass die Rechtsprechung nicht zu Gunsten des Verbrauchers und zu Lasten des Händlers urteilt! Wenn der Kunde ein loyaler Stammkunde wäre, wie geschrieben, dann hätte er das Angebot seines Stammbetriebes auch angenommen! Diesem Menschen geht es aber in erster Linie gar nicht um den erhöhten Schadstoffausstoß. Dieser Verbraucher möchte damit prahlen können gegen den großen Volkswagenkonzern erfolgreich geklagt zu haben! Armselig mit was sich deutsche Gerichte befassen müssen!


D.Buschhorn

11.03.2016 - 10:31 Uhr

Das ist mir zu pauschal geurteilt. Es fehlen die Angaben zu meheren Kompunenten. Was war zum Beispiel der angebotene marktübliche Preis?.Wie hätte es denn finanziell für den Kunden unter dem Strich ausgesehen. Vw könnte dem Kunden doch ein Angebot machen ,Rücknahme unter Abzug der üblichen Prozente für Alter und Laufleistung. Das VW betrogen hat ist doch wohl klar. Und was bei der Nachrüstung herauskommt wird sich doch erst noch herausstellen. Und warum sollen sich Deutsche Gerichte nicht mit solchen Klagen befassen dürfen. Vw hat geschummelt und muss dafür auch die Verantwortung tragen egal wie sich die Kunden noch entscheiden werden. Zunächst besteht das Recht auf kostenlose Nachbesserung, wird der zugesicherte Zusatnd nicht erreicht geht die Sache eben weiter.


Rudi S.

11.03.2016 - 11:07 Uhr

@D.Buschhorn: ich kann Ihnen nur zustimmen. Das was hier stattfindet ist keineswegs armselig, dass sich Gerichte damit befassen, sondern hier hat millionenfacher Betrug stattgefunden. Ich frage mich viel eher. wann die Staatsanwaltschaft aufwacht?


Serviceberater

11.03.2016 - 11:23 Uhr

@WolfgangDen Kläger zu diskreditieren ist ja auch so einfach. Das aber als Wissen darzustellen durch Unterlassung entsprechender Zusätze wie "... ich meine, ich könnte mir vorstellen etc." ist schon sehr bedenklich.Sind Sie vielleicht der zuständige Verkäufer, der nicht verstehen kann, dass sein doch so tolles (Inzahlungnahme-) Angebot von vermutlich 50% unter aktuellem Marktwert der Kunde nicht zu würdigen wusste? So etwas Undankbares aber auch.Und jetzt klagt der auch noch tatsächlich vor Gericht! Böser Kunde!Aber wie auch immer. Es soll durchaus rechtschaffende Leute geben, für die Werte wie Vertrauen, Ehrlichkeit, Verbindlichkeit oberste Grundregel in Ihrem eigenen Leben nun einmal sind. Und genau für diese ist eben "Dieselgate" absolut "NoGo".Die Möglichkeit der Prinzipienfestigkeit des Klägers muss zwingend mit in Betracht gezogen werden. Und ja, Rechtschaffenheit in Verbindung mit v. g. Eigenschaften verhilft manchmal auch zu größerem wirtschaftlichen Erfolg, so dass sich der Kläger die Klage, überraschenderweise für alle, auch tatsächlich leisten kann. Aber Neid musste man sich eben schon immer erarbeiten, Mitleid bekommt man dafür geschenkt. Oder haben Sie sogar eine Klage am laufen und sind jetzt sauer, dass Sie nicht Erster waren der dann damit prahlen kann? ...


Paul Schröder

13.03.2016 - 20:20 Uhr

@wolfgang Es ist schon erstaunlich, wie hier einige Leute argumentieren und aus meiner Sicht sollten manche mal die VW-Brille abestzen und mehr Objektivität walten lassen. Der Kläger und sein Anwalt, waren aus meiner Sicht nicht gerade schlau, denn dem Fahrzeug fehlt doch eine zugesicherte Eigenschaft, nämlich die Erfüllung der Abgasnorm für NOX, in der Schweiz wurden Tests durchgeführt und die FZ aus dem Konzern lagen bis zu mal höher, als die anderen Hersteller. Mir jedoch auch unverständlich, das das Gericht sich von VW leiten läßt und glaubt, die Maßnahme werde von den Kosten mit ca. 100,- € beziffert und somit beträgt der Schaden weniger als 1 % des Kaufpreises. Diesen Herren würde ich mal empfehlen, sich am Markt schlau zu machen, was ein Chiptuning kostet, denn vom Grundsatz her macht Volkswagen nichts anderes. Bei Abt kostet so etwas von 1.500,- € an aufwärts und das ist ein marktüblicher Preis. Bei allen betroffenen Modellen sind die Betriebserlaubnisse erloschen, weil bekannt ist, das die Abgasnorm nicht erfüllt wird. Weder das KBA noch andere Institutionen werden tätig, für mich alles völlig unverständlich und mir kommt es mehr so vor, als würden Konzessionsentscheidungen getroffen, nur nicht recht gesprochen.


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