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Reform der StVZO: Überwachungsqualität für Prüfstützpunkte verbessern

16.08.2023 10:25 Uhr | Lesezeit: 3 min
KÜS Hauptuntersuchung; Prüforganisation; Prüfdienst
Die Reform der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) steht an.
© Foto: Peter Kerkrath/KÜS

Eine Neuausrichtung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) steht an. Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) hat in einer Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) die geplante Weiterentwicklung begrüßt.

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"Insbesondere die Prüfstützpunkte (PSP) erfüllen eine wichtige Funktion bei der flächendeckenden Überwachung von Fahrzeugen aller Art", betont ZDK-Präsident Arne Joswig. In diesen qualifizierten Kfz-Werkstätten werden jährlich über 23,5 Millionen Hauptuntersuchungen (HU) von Prüfingenieuren der Überwachungsorganisationen sowie mehr als 12 Millionen Abgasuntersuchungen (AU) eigenständig durchgeführt.

Laut dem neuen Plan zur Verbesserung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) wird es nicht mehr nötig sein, dass die Kfz-Innungen die Prüfstellen alle drei Jahre überwachen. Der ZDK hat darauf hingewiesen, dass es große Unterschiede in der Qualität der Prüfstellen gibt und manche Dinge nicht klar sind.

"Deshalb sollten die Prüfstützpunkte in das öffentlich-rechtliche Anerkennungssystem für Kfz-Werkstätten mit einbezogen werden, um einheitliche Standards für Sicherheit und Umweltschutz zu gewährleisten", fordert der ZDK-Präsident. Bereits jetzt werden die Prüfstützpunkte in 14 Bundesländern in der Zentralen Datenbank des Kfz-Gewerbes (ZDB) erfasst. Bei Vorlage einer gesetzlichen Regelung könnten auch die beiden fehlenden Bundesländer schnell nachziehen.  

Chance für ein Update der Kfz-Überwachung

In seiner Stellungnahme setzt sich der ZDK außerdem dafür ein, dass die Rahmenbedingungen für die technische Fahrzeugüberwachung möglichst digital und unbürokratisch ausgestaltet werden. "Nun gilt es, die Chance für ein echtes Update der Kfz-Überwachung zu ergreifen", so ZDK-Präsident Joswig. 

In seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf hält der ZDK außerdem eine stärkere Einbeziehung von Fahrassistenzsystemen (FAS) in die technische Fahrzeugüberwachung für sehr wichtig. Aktuelle Untersuchungen würden zeigen, dass die Zuverlässigkeit dieser Systeme sehr unterschiedlich sei. Das werde durch teilweise zu beobachtende unsachgemäße Wartung und Reparatur verstärkt. Der Verordnungsgeber sei deshalb aufgerufen, im Dialog mit den Branchenexperten empirische Grundlagen zu ermitteln und einen Vorschlag vorzubereiten, der die Risiken unzureichend gewarteter und reparierter Assistenzsysteme minimiert.

Der ZDK setzt sich dafür ein, dass die Vereinfachung der Prüfung von Abgas-Messgeräten, die bereits im Oktober 2021 umgesetzt wurde, auch für alle anderen Prüfgeräte bei der Hauptuntersuchung gelten soll. Dabei geht es darum, dass nur noch eine Kalibrierung nötig ist, ohne zusätzliche Überprüfung. Dies wäre hilfreich, um den Aufwand und die Kosten für Autowerkstätten zu verringern.

Außerdem fordert der ZDK einheitliche Regeln für die Durchführung von Fahrzeuguntersuchungen. Das Ziel ist es, die Qualität dieser Untersuchungen zu verbessern und mögliche Mängel am Fahrzeug besser zu erkennen. Hierbei könnte man sich an dem bereits bestehenden Ansatz für die Sicherheitsprüfung von Nutzfahrzeugen orientieren.

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