Riskante Auslandsgeschäfte
gelangensbestätigung – Auch die ab Oktober geltende Neuregelung macht innergemeinschaftliche Lieferungen nicht problemlos, vor allem in Abholfällen mit Barzahlung. Rath, Anders, Dr. Wanner & Partner WPG
Die Verunsicherung ist nach wie vor groß, wenn es um innergemeinschaftliche Lieferungen geht. Noch gilt bis zum 30. September dieses Jahres die „alte“ Regelung über den Buch- und Belegnachweis, dann aber soll endgültig die neue Regelung – Stichwort Gelangensbestätigung – in Kraft treten. Alles soll dann besser werden. Besonders soll dies für den Fiskus gelten, der sich eine Verminderung des Umsatzsteuerbetruges verspricht.
Trügerische Sicherheit
Kennt der deutsche Unternehmer seinen europäischen Kunden, hat er seinen Betrieb schon gesehen, ist die Abfrage der USt-IdNr. kein Problem, und lässt der Kunde mit Lieferadresse zu seinem Betrieb Fahrzeuge vom…
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