Rußfilterskandal : Behördenschreiben soll Kundenmassen mobilisieren

02.05.2008 16:18 Uhr
Steht die bisher geltende Kulanzregelung vor dem Aus?
© Foto: ddp / Henning Kaiser

Mit einem offiziellen KBA-Brief möchte die Regierung Schwung in den lahmenden Austausch unwirksamer Systeme bringen. Wie aus informierten Kreisen zu hören ist, könnte dadurch jedoch die bisher geltende Kulanzregelung vor dem Aus stehen.

Die Auswirkungen des Skandals um unwirksame Rußpartikelfilter könnten betroffene Werkstätten schon bald viel deutlicher als bisher zu spüren bekommen: Wie unser Dienst aus gut unterrichteten Kreisen erfuhr, wird das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) schon bald ein offizielles Anschreiben an betroffene Autofahrer versenden, in dem sie zum möglichst schnellen Austausch ihres mangelhaften Reinigungssystems aufgefordert werden. Mitte April hatte das KBA bekanntgegeben, dass derzeit immer noch über 45.000 Fahrzeuge auf deutschen Straßen unterwegs sind, bei denen Filter mit gelöschter ABE verbaut sind (wir berichteten). Offenbar wird derzeit hinter den Kulissen noch heftig über die Formulierung des Behördenschreibens gestritten, insbesondere darüber, ob den Fahrzeughaltern der Entzug der Steuerbegünstigung angedroht werden soll. Während die Deutsche Umwelthilfe hier den Empfängern eine konkrete Frist setzen will, lehnt der ADAC eine entsprechende Drohung vollständig ab. Auch zwischen Verkehrs- und Umweltministerium soll es ein Tauziehen um den richtigen Brieftext geben. Bekanntlich haben durch die so genannte Kulanzlösung die betroffenen Autofahrer bisher keine steuerlichen Konsequenzen zu befürchten. Allerdings hat der Gesamtverband Autoteile-Handel (GVA) offenbar angekündigt, die gemeinsam mit dem Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) im vergangenen Herbst abgegebene Erklärung aufzukündigen, wenn der KBA tatsächlich die betroffenen Halter anschreibt. So zumindest deuteten Teilnehmer einer ZDK-Sitzung am Mittwoch Aussagen des GVA-Geschäftsführers Hans Jürgen Wahlen. Ein GVA-Sprecher erklärte dazu auf Anfrage, einen offiziellen Ausstieg aus der Kulanzerklärung gebe es bislang nicht. Der ZDK ist stark an einem Erhalt dieser freiwilligen Zusage eines kostenlosen Filtertauschs interessiert und empfiehlt seinen Mitgliedern nach wie vor, diese auch gegenüber den Kunden anzuwenden. Dies sei der bessere Weg. "Die Thematik darf sich nicht verschärfen", erklärte Verbandssprecher Helmut Blümer. Die Alternative seien ebenso aufwändige wie aussichtlose juristische Auseinandersetzungen. Wie bereits berichtet, halten Juristen die Rechtslage für eindeutig: Werkstätten können die berechtigten Kundenansprüche aber direkt an den Lieferanten der Filter weiterreichen. (ng)

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KOMMENTARE

Max Müller

05.05.2008 - 08:36 Uhr

Ich frage mich, warum wird von Ihrer Seite nicht Druck auf den Filterhersteller ausgeübt. Geht es wahrscheinlich einfacher Druck auf die Werkstätten ausüben. Wir als Werkstatt sind gerne bereit die nichtwirkenden Partikelfilter auszutauschen. Nach meinen Informationen gilt die Kulanzregelung gegenüber den Werkstätten nur wenn vom gleichen Hersteller das Nachfolgemodell verbaut wird. Habe das Gefühl die Kunden sollen Druck auf die Werkstätten ausüben.


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