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Kurzanleitung für die korrekte Abarbeitung: Sachmängelhaftung im Fahrzeugverkauf

04.12.2020 10:55 Uhr
Geld Finanzen Geschäft Recht Gesetz Paragraf Münzen Abschluss Vertrag
© Foto: Gina Sanders / fotolia.com

Im Fahrzeugverkauf bestehen immer wieder Unsicherheiten bei Kundenreklamationen. Mit Hilfe der "Kurzanleitung" können die wesentlichen Punkte im Einzelfall schematisch abgearbeitet und beurteilt werden.

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Die tägliche Beratungspraxis lässt immer wieder Unsicherheiten erkennen, wie im Neu- und Gebrauchtwagenverkauf mit Kundenreklamationen umzugehen ist. Für welche Mängel hat der Händler einzustehen? Muss das Fahrzeug beim Kunden abgeholt werden? Sind Verbringungskosten vorzuschießen? Sind bei Distanzgeschäften Prüfungen vor Ort durch andere Werkstätten sinnvoll und kann auf Garantien verwiesen werden? Um unnötigen Ärger zu ersparen und insbesondere auch Rücktrittsmöglichkeiten zu vermeiden, empfiehlt sich eine Prüfung und Abarbeitung in nachfolgenden Schritten.

Berechtigung der Person

Erster Prüfungsschritt sollte die Klärung sein, ob der Reklamierende auch der Vertragspartner oder über diesen berechtigt ist. Wurde das Fahrzeug beispielsweise weiterverkauft, bestehen ohne Abtretung der Sachmängelhaftung keine vertraglichen Ansprüche des aktuellen Fahrzeugeigentümers gegen den Händler…

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