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Ausgabe 16/2013: Schutz der Insolvenzmasse

22.04.2014 17:57 Uhr

Ausgleichsanspruch - Weitere gute Nachrichten vom BGH für insolvenzbedrohte Autohäuser und deren Gläubiger.

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Erst vor kurzem sorgte ein Urteil des Bundesgerichtshofs (IX ZR 169/11 - vgl. auch den Beitrag von Uwe Brossette in AUTOHAUS 5/2012) für Aufruhr. Immerhin ist seit diesem Urteil ernsthaft in Fragen zu stellen, ob ein Hersteller einen Händlervertrag allein wegen des Insolvenzantrages fristlos kündigen kann.

Nun hat der BGH ein weiteres Urteil (IX ZR - 191/12) für die Kfz-Händlerbranche gesprochen, welches eine derartige Kündigung jedenfalls "teurer" für den Hersteller macht und viele erfreuen dürfte. In der Entscheidung ging es um die fristlose Kündigung eines VW-Händlervertrages, unmittelbar nachdem der Händler Insolvenzantrag stellen musste. Den Ausgleichsanspruch des Händlers, der erst durch diese fristlose Kündigung entstanden war, verrechnete die Volkswagen AG sogleich mit noch offenen Kaufpreisforderungen gegen den in Schieflage befindlichen Händler aus der Zeit vor dem…

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