Sekt oder Selters
gemischte Aufwendungen E Aufteilungs- und Abzugsverbot gekentert? Bundesfinanzhof (BFH) kippt jahrelange Rechtsprechung
Rath, Anders, Dr. Wanner & Partner WPG
Worum geht es? Steuerlich sind Ausgaben, die nicht klar abgrenzbar in einen beruflich veranlassten und einen privaten Anteil getrennt werden können – sog. gemischte Aufwendungen – insgesamt nicht von den steuerpflichtigen Einnahmen als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abzugsfähig. Dabei hatte die Rechtsprechung bisher bei der Entscheidung, ob beruflich veranlasste Kosten abgrenzbar sind, oftmals darauf abgestellt, ob bei den gemischten Aufwendungen z. B. durch Zähler oder Zeiteinheiten eine klare Zuordnung zu beruflichen und privaten Anlässen möglich war. So konnte bei einem Telefonanschluss auf die Gesprächsgebühren als Kostenfaktor abgestellt werden und – für jeden bisher selbstverständlich – bei der…
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