Recht & Steuern: Steuerrechtliche Zinsen

Das Gesetz sieht jetzt vor, dass für Verzinsungszeiträume ab dem 1. Januar 2019 rückwirkend ein Zinssatz von 0,15 Prozent pro Monat bzw. 1,8 Prozent pro Jahr angesetzt wird. Keine Änderungen gibt es bei den Stundungs-, Hinterziehungs- und Aussetzungszinsen.
Im Sommer 2022 haben der Bundestag und der Bundesrat das "Zweite Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung" verabschiedet. Darin wird vor allem der neue Zinssatz nach § 233a Abgabenordnung (AO) in Höhe von 0,15 Prozent pro Monat (1,8 Prozent pro Jahr) geregelt.
Hintergrund
Das Bundesverfassungsgericht hat Mitte August 2021 entschieden…
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