Das Recht jedes Händlers in der EU, überall Niederlassungen eröffnen zu können, sollte erst am 1. Oktober 2005 und nicht wie die neue GVO schon am 1. Oktober 2002 in Kraft treten. Dies fordert der Wirtschafts- und Währungsausschuss des EU-Parlaments. "Auf diese Weise wird gerade für die mittelständisch strukturierte Branche ein erheblicher Zeitgewinn ermöglicht", sagte der Berichterstatter zum Thema GVO, Dr. Christoph Konrad, in diesem Ausschuss am Dienstag in Brüssel. Bevor die Regelung dann in Kraft gesetzt werde, solle vorher der Binnenmarkteffekt nochmals überprüft werden. Der Wirtschafts- und Währungsausschuss hat am Dienstag Konrads Bericht über die Liberalisierung der GVO im Automobilvertrieb mit großer Mehrheit angenommen. Darin spricht sich Konrad unter anderem auch gegen eine zahlenmäßige Begrenzung der Werkstätten aus. Das Papier wird nun voraussichtlich Ende Mai im Plenum des Europaparlaments auf der Tagesordnung stehen. Änderungen sind nach wie vor theoretisch möglich, ein "Kippen" des Berichts gilt aber als eher unwahrscheinlich. Die letztendliche Entscheidung über die Ausgestaltung der GVO liegt aber allein bei der EU-Kommission. Das europäische Parlament hat nur beratende Funktion.
Streckung der Niederlassungsklausel nimmt erste Hürde
Wirtschafts-ausschuss des EU-Parlaments will, dass die Niederlassungsklausel erst 2005 in Kraft tritt