Ausgabe 11/2014: Streitpotenzial
Rechtssicherheit - Das Leasingrecht wird bis auf Weiteres die Gerichte beschäftigen.
Es gibt eine ganze Reihe von Gründen, warum beim Fahrzeugleasing die Streitanfälligkeit besonders hoch ist. Allein schon die beim Finanzierungsleasing gegebene Dreiecksbeziehung zwischen Händler, Leasingnehmer und Leasinggeber bietet ein weites Feld für juristische Auseinandersetzungen. Wie wir bereits an dieser Stelle in AUTO-HAUS 3/2014 berichtet haben, hat der BGH erst vor kurzem entschieden, dass der Leasingnehmer seine Gewährleistungsrechte zunächst gegenüber dem Lieferanten bzw. Händler gerichtlich geltend machen muss, bevor er die Bezahlung der Leasingraten verweigern darf. Auch in AUTOHAUS 10/2014 war der Dauerbrenner Kfz-Leasing mit Blick auf die (vorgetäuschte) Verbrauchereigenschaft des Leasingnehmers im Fokus der Berichterstattung. Danach wird es vor allem dann rechtlich kompliziert, wenn der kaufrechtliche Gewährleistungsausschluss mit den gesetzlichen Vorgaben der §§ 307…
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