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Ausgabe 03/2011: Verbindliche Ansichten

07.02.2011 00:00 Uhr

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Verbindliche Ansichten

Fahrzeugbörsen E Fotos von Neu-, Gebraucht- oder Unfallwagen können eine Beschaffenheitsvereinbarung begründen.

Autohaus-Juristen Rechtsanwälte G. Haug & Partner

Ein Fahrzeug ist frei von Sachmängeln, wenn es bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit eine Beschaffenheit nicht vereinbart ist, muss es sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignen. Ist auch eine bestimmte Verwendung nicht vorausgesetzt, wird auf die gewöhnliche Verwendung abgestellt. Der Käufer kann eine Beschaffenheit erwarten, wie sie bei gleichartigen Fahrzeugen üblich ist oder wie sie ihm in der Werbung angepriesen wurde. So bestimmt es das Kaufrecht im § 434 Abs. 1 BGB. Die Beschaffenheitsvereinbarung geht also den allgemeinen Qualitätsstandards vor und steht bei Sachmängelhaftungsansprüchen an erster Stelle der Prüfliste.

Im Rahmen einer aktuellen…

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