Verdeckte Gewinnausschüttung?
Rechtsprechung kontra finanzverwaltung E GmbH: Lohnverzicht keine verdeckte Gewinnausschüttung. Rath, Anders, Dr. Wanner & Partner WPG
Bei Kapitalgesellschaften wird immer dann der Gewinn erhöht, wenn Betriebsausgaben – zum Beispiel zu hohe Gesellschafter-Geschäftsführer-Gehälter – steuerlich nicht als Ausgabe anerkannt werden. Diese sind dann steuerlich gesehen „verdeckte Gewinnausschüttungen“ (vGA), die dem ausgewiesenen Gewinn wieder hinzugerechnet werden. Außerdem, da ja eine Ausschüttung angenommen wird, unterliegt die Ausschüttung der Kapitalertragsteuer und beim Gesellschafter, dem diese vGA zugerechnet wird, der Einkommensteuer. Da die Rechtsprechung grundsätzlich verlangt, dass zwischen dem Gesellschafter und seiner Gesellschaft zum Beispiel bei einem Angestelltenverhältnis klare und im Vorhinein bestehende Vereinbarungen existieren müssen, ist…
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