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Verkehrsrecht: DAT kooperiert mit Autorechtaktuell.de

21.08.2018 09:00 Uhr
DAT-Geschäftsführer Jens Nietzschmann (li.) mit autorechtaktuell.de-Geschäftsführer Elmar Fuchs.
DAT-Geschäftsführer Jens Nietzschmann (l.) mit Autorechtaktuell.de-Geschäftsführer Elmar Fuchs.
© Foto: DAT

Durch die Zusammenarbeit mit dem Fachportal Autorechtaktuell.de will die Deutsche Automobil Treuhand (DAT) ihren Kunden neue Leistungen im Bereich Verkehrsrecht anbieten.

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DAT kooperiert mit Autorechtaktuell.de, einem Spezialanbieter für juristische Informationen. Autorechtaktuell.de richtet sich an alle Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen, die sich gewerblich mit der Reparatur, dem Handel, der Finanzierung und der Versicherung von Kraftfahrzeugen beschäftigen. Darüber hinaus ist das Portal eine wichtige Quelle für Informationen rund um verkehrsrechtliche Fragen für Kfz-Sachverständige und Rechtsanwälte.

Elmar Fuchs, Geschäftsführer von Autorechtaktuell.de: "Gemeinsam mit der DAT werden wir unser Netzwerk an Verkehrsrechtsexperten ausbauen und dieses den zahlreichen DAT-Kunden in der Automobil-, Finanz- und Versicherungswirtschaft zugänglich machen." Jens Nietzschmann, Geschäftsführer DAT, ergänzt: "Als Marktführer in der Daten- und Systemlandschaft des Kfz-Gewerbes sind wir stets an zusätzlichen Elementen zur Bindung unserer Kunden interessiert. Hierfür bietet sich die Kooperation mit den Experten von Autorechtaktuell.de sehr gut an. Darüber hinaus besteht nunmehr die Möglichkeit, die Verbreitung unseres SilverDAT Mietwagenspiegels etwas einfacher bei Zielgruppen voranzubringen, die bislang nicht zu den traditionellen Kunden der DAT zählten.“

Der "SilverDAT Mietwagenpiegel" enthält aktuelle Preise von Mietfahrzeugen und Daten zum Nutzungsausfall. "Die Intelligenz dieses Systems zeigt sich darin, dass alle Pkw per VIN-Abfrage identifizieren lassen, anschließend automatisch einer Mietwagenklasse zugeordnet werden und diese mit den jeweils aktuell gültigen Preisklassen von 8.000 Vermietstationen aller relevanten Autovermieter verknüpft sind", resümiert Nietzschmann. Auf diese Weise könnten mit wenigen Klicks die wirklich relevanten Mietpreise für Unfallersatzfahrzeuge ermittelt werden. Darüber hinaus biete der Mietwagenspiegel auch die Möglichkeit, die Kosten für den Nutzungsentgang rechtlich belastbar zu ermitteln. Dies sei erst kürzlich durch vier in rascher Folge verkündete Gerichtsurteile bestätigt worden. (ah)

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