In der Affäre um verbotene Nebeneinkünfte müssen die beiden niedersächsischen SPD-Landtagsabgeordneten wegen ihrer Weigerung einer Rückzahlung nun mit einer Klage rechnen. Ingolf Viereck und Hans-Hermann Wendhausen hätten noch bis Montag Zeit, die von ihm geforderte Rückzahlung verbotener VW-Gehaltszahlungen in Höhe von rund 750.000 Euro zu leisten, sagte Landtagspräsident Jürgen Gansäuer dem Rundfunksender "FFN" am Donnerstag in Hannover. Sollte es bis dahin keine Einwilligung geben, "werden wir Klage einreichen", betonte der CDU-Politiker. Mit Blick auf den bevorstehenden Prozess beim Verwaltungsgericht in Braunschweig gab sich der Anwalt der beiden Abgeordneten, Peter Rabe, optimistisch. "Erstens ist Arbeitsleistung erbracht worden, die auch zum Teil anerkannt worden ist", betonte Rabe. "Außerdem fordert Gansäuer die Bruttobeträge zurück, auf die schon ein ganz erheblicher Betrag Steuern gezahlt worden ist." Zudem gebe es erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen die entsprechende Regelung im niedersächsischen Abgeordnetengesetz, weil sie nur für Angestellte und nicht für Selbstständige greife. "Wir haben inzwischen verfassungsrechtliche Gutachten über die Angreifbarkeit der Norm", fügte Rabe hinzu. (dpa)
VW-Gehaltsaffäre: Abgeordnete wollen Rückzahlungsfrist verstreichen lassen
Anwalt der SPD-Politiker sieht gute Chancen im anstehenden Prozess