Pkw-EnVKV: Wann muss ich kennzeichnen?

19.09.2025 08:04 Uhr | Lesezeit: 3 min
Pkw-Label
© Foto: picture alliance/dpa | Bernd Weißbrod

Um nicht in den Abmahn- und Vertragsstrafenfokus zu geraten, sollten Händler derzeit Fahrzeuge erst dann nicht mehr kennzeichnen, wenn sowohl mehr als acht Monate seit Erstzulassung vergangen sind, als auch ein Kilometerstand von mehr als 1.000 Kilometern erreicht ist.

In AUTOHAUS 13/2025 hatte ich bereits einige Anmerkungen zur novellierten Pkw-EnVKV gemacht. Im Rahmen der angekündigten Reihe zu diesem haftungsträchtigen Thema beschäftige ich mich heute mit der allgemeinen Frage, wann grundsätzlich Fahrzeuge kennzeichnungspflichtig sind und welche Angaben dann gemacht werden müssen.

Kurzfassung
Relevante Aspekte zur Kennzeichnung von Neufahrzeugen lesen Sie in AUTOHAUS 13/2025, hier sowie in kommenden Ausgaben von AUTOHAUS! Heute geht es um die Frage, wann grundsätzlich Fahrzeuge kennzeichnungspflichtig sind und welche Angaben dann gemacht werden müssen.

Zunächst einmal betrifft die Kennzeichnungspflicht lediglich Pkw, wie der geneigte Leser schon im Hinblick auf die Bezeichnung der zugrunde liegenden Verordnung als Pkw-EnVKV erraten kann. Pkw sind in § 2 Abs. 1 Nr. 1 Pkw-EnVKV legal definiert. Hiernach ist ein Pkw ein Kraftfahrzeug der Klasse 1 nach…

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