Umsetzung der neuen EU-Verbraucherkreditrichtlinie: Was auf Autohäuser zukommt
Mit der Umsetzung der neuen EU-Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225 am 20. November 2026 rücken regulatorische Anforderungen, Qualifikationsnachweise und Compliance-Themen deutlich stärker in den Vordergrund.
Die Umsetzung der neuen EU-Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225 sorgt im Automobilhandel für erheblichen Handlungsbedarf. Während sich viele Händler bislang auf die Vermittlung von Fahrzeugfinanzierungen als selbstverständlichen Bestandteil des Verkaufsprozesses konzentriert haben, rücken künftig regulatorische Anforderungen, Qualifikationsnachweise und Compliance-Themen deutlich stärker in den Vordergrund. Mit dem neuen § 34k GewO wird erstmals ein eigenständiges Regime für Verbraucherdarlehensvermittler geschaffen. Die Neuregelungen treten am 20. November 2026 in Kraft.
Grundsätzlich richtet sich der neue § 34k GewO an Unternehmen, die Verbraucherdarlehen oder Finanzierungshilfen gegenüber Privatkunden vermitteln. Gemeint sind insbesondere klassische Fahrzeugfinanzierungen, Leasingmodelle mit Finanzierungscharakter sowie andere Kreditlösungen im Zusammenhang mit dem…
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