Wechselkennzeichen: "Kompromiss auf Minimalbasis"

19.12.2011 10:00 Uhr
karl-heinz_bley
Der niedersächsische Kfz-Präsident Karl-Heinz Bley hat die Einführung des Wechselkennzeichens im Sommer 2012 begrüßt.
© Foto: CDU Kreisverband Cloppenburg

Der niedersächsische Kfz-Präsident Karl-Heinz Bley hat die Einführung des Wechselkennzeichens im Sommer 2012 grundsätzlich begrüßt, auch wenn wichtige Verbandsforderungen unberücksichtigt blieben.

Karl-Heinz Bley, Präsident des niedersächsischen Kraftfahrzeuggewerbes, hat den Beschluss des Bundesrates zur Einführung von Wechselkennzeichen begrüßt. "Aufgrund des Zeitfensters bis Mitte des kommenden Jahres haben Branche und Autofahrer ausreichend Zeit, sich die Vorteile des Wechselkennzeichens 'durchzurechnen'", sagte Bley am Montag in Großburgwedel. Gleichwohl sei es ein "Kompromiss auf Minimalbasis", da zentrale Verbandsforderungen unberücksichtigt blieben.

Bley gilt – wie sein bayerischer Amtskollege Klaus-Dieter Breitschwert – als Verfechter des Wechselkennzeichnens. Beide hatten sich zunächst für die Nutzung von drei Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen Gesamtmasse pro Kennzeichen stark gemacht. Breitschwert hatte aber bereits zur Jahresmitte gegenüber AUTOHAUS Online signalisiert, dass er mit einer Beschränkung auf zwei Wagen durchaus leben könne. Er ging davon aus, dass das Wechselkennzeichen dann trotzdem für die Masse der Kunden attraktiv bleibe.

Der Bundesrat folgte am 16.Dezember einem Dringlichkeitsantrag von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) und stimmte als letzte Instanz nun doch noch der Änderung der Zulassungsverordnung mit dem Jahreswechsel zu – und damit auch der Einführung des Wechselkennzeichens bis Mitte 2012. Dies soll die kurzfristige abwechselnde Nutzung von zwei privaten Kraftfahrzeugen mit einem gemeinsamen Nummernschild ermöglichen. Einem Halter kann das Wechselschild für zwei Fahrzeuge der gleichen Fahrzeugklasse – Pkw, Zweirädern oder Anhängern – zugeteilt werden.

Ob und für wen sich die Regelung letztlich rechnet, ist noch unklar. Steuersätze und Verwaltungsgebühren müssen erst verbindlich benannt und entsprechende Versicherungsverträge angeboten werden. Die Details der Verordnung klärt nun der Bund-Länder-Fachausschuss. (rp)

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KOMMENTARE

Leonardo Geraci

20.12.2011 - 09:12 Uhr

Unter diesen Umständen hätte man sich das Wechselkennzeichen sparen können. Wo liegt der Vorteil wenn für beide Fahrzeuge Steuer und Versicherung bezahlt werden müssen? Die Versicherer werden sicherlich einen kleinen Nachlass gewähren, aber ich bezweifle dass man unterm Strich günstiger fährt als mit einem Saisonkennzeichen. Nur wenn man wie bei den Nachbarn in Österreich und der Schweiz lediglich für das teurere Fahrzeug Steuer und Versicherung bezahlen müsste würden sich auch die erhofften Kaufimpulse einstellen.


Rudi Ratlos

20.12.2011 - 11:25 Uhr

Liebe Regierung, diese L


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