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Ausgabe 03/2011: Weiterhin völlig offen

07.02.2011 00:00 Uhr

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Weiterhin völlig offen

Verfassungsbeschwerde E Erbschaft-/Schenkungsteuer und andere Verfassungswidrigkeiten: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts „vertagt“.

Rath, Anders, Dr. Wanner & Partner WPG

Wir hatten bereits mehrfach berichtet und an Beispielen aufgezeigt, warum aus unserer Sicht das ab 1. 1. 2007 völlig neu gestaltete Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) verfassungswidrig sein müsste. Diese Meinung vertreten auch mehrere Professoren. Drei dieser Kritiker hatten nun unmittelbar gegen dieses Gesetz Verfassungsbeschwerde eingelegt, weil sie sich durch das Gesetz selbst unmittelbar in unzulässiger und verfassungswidriger Weise zu einem bestimmten, Steuer sparenden Verhalten gezwungen sehen. Zum anderen wurde auch gerügt, dass durch die schon seit langem von Wissenschaftlern behauptete Verfassungswidrigkeit einzelner Regelungen für die Beschwerdeführer als potenzielle…

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