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Umweltbundesamt: Interesse an THG-Prämie rückläufig

22.07.2025 07:01 Uhr | Lesezeit: 3 min
E-Autofahrer können seit 2022 ihr eingespartes Kohlendioxid in Form von Verschmutzungsrechten an die Mineralölindustrie verkaufen. Das Interesse an der Prämie sinkt jedoch.
© Foto: Mit KI generiert

Wer ein E-Auto besitzt, hat Anrecht auf Geld aus der THG-Quotenregelung. Die Beantragung ist schnell erledigt – trotzdem verzichten viele darauf.

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Jeder dritte E-Autohalter hat im vergangenen Jahr kein Geld aus der THG-Quotenregelung beantragt. Lediglich 64 Prozent riefen den ihnen zustehenden Betrag ab, wie das Umweltbundesamt (UBA) mitteilte. Im Vorjahr lag der Anteil der Teilnehmer noch bei 75 Prozent.

Ein Grund für den Rückgang dürften die weiter gesunkenen Quotenerlöse sein. Sie lagen zuletzt in der Regel nur noch auf zweistelligem Niveau, einige Jahre zuvor waren mehrere hundert Euro zu erzielen. Hinzu kommen neue Detailregelungen, die die Zahl der berechtigten Fahrzeuge leicht beschränken – so wurde etwa die Meldefrist verkürzt.  

Insgesamt wurde im vergangenen Jahr im Rahmen der THG-Quote Geld an 1,15 Millionen E-Fahrzeuge ausgeschüttet. Das waren trotz steigenden Bestands lediglich rund 20.000 Fahrzeuge mehr als im Vorjahr.  

Die THG-Quote ist 2022 eingeführt worden und soll die CO2-Emissionen im Verkehrssektor verringern. E-Autofahrer können seitdem das mit ihrem Auto „eingesparte“ Kohlendioxid in Form von Verschmutzungsrechten an die Mineralölindustrie verkaufen. Um als Privatperson sein nicht emittiertes CO2 zu Geld zu machen, muss man sich an einen Vermittler wenden. Zu diesen Anbietern zählen Automobilclubs, Energieversorger, Versicherungen sowie zahlreiche spezialisierte Unternehmen. Die Anmeldung ist zunächst kostenlos, die Makler behalten allerdings einen Teil der Prämie ein. Aktuell loben sie Auszahlungsbeträge zwischen 70 und 125 Euro aus.

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