Die Frage, ab wann freie Werkstätten sich von einem Hersteller oder Importeur als Servicebetrieb autorisieren lassen können, ist nun endlich geklärt: EU-Kommissions-Mitarbeiter Konrad Schumm teilte auf dem Cecra-Kongress am Mittwoch auf der Automechanika in Frankfurt mit, dass in Gebieten, in denen ein Händler mit einem bestehenden Vertrag mit exklusivem Gebiet die Servicerechte hat, eine freie Werkstatt erst nach Ablauf der Übergangsfrist am 1. Oktober 2003 als Markenwerkstatt autorisiert werden kann. Bei freien Gebieten, die zum Beispiel durch Kündigung eines Händlers frei geworden sind, ist eine Autorisierung ab 1. Oktober 2002 möglich. Wenn noch keine neuen Standards formuliert sind, gelten die aus den bisherigen Verträgen. Eric van Ginderachter, Abteilungsleiter Auto bei der Generaldirektion Wettbewerb der EU-Kommission, sagte unterdessen, dass die Leitlinien zur neuen GVO aller Voraussicht nach ab 30. September auf der Webseite der EU-Kommission zu finden sein werden. Er kündigte an, dass es ein umfangreicheres Kompendium sein werde als die Leitlinien zur letzten Verordnung. (dp)
Zeitplan für Einsetzung autorisierter Werkstätten geklärt
Freie Gebiete können ab Oktober 2002 besetzt werden / Leitlinien zur neuen GVO ab 30. September online