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Ausgabe 05/2011: Zu mir oder zu Dir?

07.03.2011 00:00 Uhr

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Zu mir oder zu Dir?

kaufrecht E Abschließende Entscheidung des BGH über den Ort der Nacherfüllung im Verbrauchsgüterkaufrecht steht bevor.

Autohaus-Juristen Rechtsanwälte G. Haug & Partner

Mit dem jetzt veröffentlichten Urteil vom 16. 7. 2010 (Aktenzeichen 8 U 812/09) hat das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz erneut die Diskussion angestoßen, wo sich für das Kaufrecht der Leistungsort der Nacherfüllung befindet, beim Käufer oder beim Verkäufer? Muss der Verkäufer im Falle einer tatsächlichen oder auch nur vermeintlichen Mangelhaftigkeit eines verkauften Fahrzeuges dieses beim Käufer abholen und nach Reparatur wieder zurückbringen oder muss der Käufer das Fahrzeug zur Mängelbehebung dem Verkäufer an dessen Betriebssitz vorführen? Das OLG Koblenz entschied, dass der Betriebssitz des Verkäufers der rechtlich zutreffende Ort der Nacherfüllung ist. Die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH…

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