Kaufverträge: Zulässige Bandbreite
Der BGH positioniert sich zu Gesamtlaufleistung und Nutzungsvorteil sowie zum Annahmeverzug bei Rückabwicklung von Kfz-Kaufverträgen.
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Der BGH positioniert sich zu Gesamtlaufleistung und Nutzungsvorteil sowie zum Annahmeverzug bei Rückabwicklung von Kfz-Kaufverträgen.
Idar-Oberstein
Mörfelden-Walldorf