Rund zwei Wochen vor der Hauptversammlung (HV) in Berlin hat DaimlerChrysler den umstrittenen Vorschlag für eine variable Vergütung der Aufsichtsräte von der Tagesordnung abgesetzt. Als Grund nannte der Autokonzern am Dienstag in Stuttgart die mögliche Rechtsunsicherheit nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) zu Aktienoptionsprogrammen für Aufsichtsräte. DaimlerChrysler wollte rund ein Viertel der Aufsichtsratsbezahlung vom Aktienkurs abhängig variabel gestalten. Dieser Vorschlag war in einem Gegenantrag zur HV am 7. April von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DWS) unter Hinweis auf das BHG-Urteil abgelehnt worden. (dpa)
DaimlerChrysler: Variable Vergütung der Aufsichtsräte ungewiss
Mögliche Rechtsunsicherheit nach BGH-Urteil