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EU-Kartellverfahren: BMW muss wohl weniger zahlen als befürchtet

21.05.2021 04:20 Uhr | Lesezeit: 4 min
EU-Kartellverfahren: BMW muss wohl weniger zahlen als befürchtet
© Foto: BMW

Von einer vor zwei Jahren wegen Kartell-Anschuldigungen gebildeten Rückstellung in Höhe von 1,4 Milliarden Euro löst der Autokonzern rund eine Milliarde Euro wieder auf.

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Der BMW-Konzern muss im EU-Kartellverfahren gegen deutsche Autobauer wohl deutlich weniger Strafe berappen als veranschlagt. Von einer vor zwei Jahren wegen der Anschuldigungen gebildeten Rückstellung in Höhe von 1,4 Milliarden Euro löst BMW rund eine Milliarde Euro wieder auf, wie der Dax-Konzern am Donnerstag in München überraschend mitteilte. Der Konzern gehe aufgrund des Verfahrensfortgangs davon aus, dass die EU-Kommission ihre Vorwürfe gegen das Unternehmen in inhaltlicher und zeitlicher Hinsicht erheblich beschränken werde, hieß es vom Konzern zu dem laufenden Verfahren der Brüsseler Wettbewerbshüter.

Auf die operative Ergebnismarge in der Autosparte habe die teilweise Auflösung der Rückstellungen einen positiven Effekt von rund einem Prozentpunkt. Bisher hat der Konzern in Aussicht gestellt, bei der am Kapitalmarkt vielbeachteten Gewinnmarge vor Zinsen und Steuern 2021 einen Wert am oberen Ende der Spanne von 6 bis 8 Prozent zu erreichen.

Sollte es zu der erwarteten erheblichen Beschränkung der Vorwürfe kommen, würde die BMW AG davon absehen, gegen einen etwaigen Bußgeldbescheid rechtlich vorzugehen. Zuvor hatte BMW immer angegeben, sich rechtlich gegen ein Bußgeld wehren zu wollen. Es hatte sich in Medienberichten bereits angedeutet, dass die Strafe nicht so hoch ausfallen dürfte wie ursprünglich veranschlagt.

Illegale Absprachen zu technischen Standards

Die EU-Kommission hatte bereits 2019 vorläufige Ergebnisse der Untersuchung veröffentlicht. Denen zufolge haben BMW, Daimler und der Volkswagen-Konzern (VW) mitsamt der Töchter Audi und Porsche illegale Absprachen zu technischen Standards getroffen, unter anderem in der Abgasreinigung. Im Einzelnen sollen sich nach den Brüsseler Erkenntnissen die Autobauer bei der Einführung von SCR-Katalysatoren für Dieselmotoren und von Feinstaub-Partikelfiltern für Benzinmotoren (OPF) abgesprochen haben.

Daimler und VW hatten eine Selbstanzeige bei der EU-Kommission eingereicht, Daimler war aber schneller und sah sich als Kronzeugen im Verfahren. Die Schwaben hatten bereits wiederholt wegen der eigenen "frühzeitigen und umfassenden Kooperation" in Aussicht gestellt, keine Strafen begleichen zu müssen. Auch VW hat keine Rückstellungen gebildet.

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