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Forderungen von MG Rover Export sind nachrangig

22.06.2005 17:48 Uhr

Chancen für deutsche Händler auf Begleichung ihrer finanziellen Ansprüche gestiegen / Frist zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens läuft kommende Woche aus

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Die Vertriebs- und Service-Partner der unter Administration stehenden MG Rover Deutschland GmbH haben gute Chancen, nun doch einen hohen Anteil ihrer Forderungen gegenüber dem Importeur erstattet zu bekommen. Wie heute aus gut informierten Kreisen bekannt wurde, werden wohl die Ansprüche von MG Rover Export Ltd. als nachrangig eingestuft. Mit Forderungen in Höhe von rund 90 Mio. Euro ist MG Rover Export als Lieferant der an MG Rover Deutschland gelieferten Neuwagen größter Gläubiger des deutschen Importeurs. Unklar war bisher der Status dieser Forderungen: Zwar werden Ansprüche von "verbundenen Unternehmen" des Schuldners (MG Rover Group) grundsätzlich als "nachrangig" eingestuft, dies gilt jedoch nur, wenn es sich dabei nicht um Forderungen aus Lieferungen handelt, erklärten Fachanwälte. Auf der Gläubiger-Versammlung vergangene Woche konnte diese Frage nicht geklärt werden. Wenn dieser Schritt von MG Rover Export umgesetzt wird, ist der Weg geebnet, die Erlöse aus dem Verkauf der noch in Deutschland befindlichen rund 2.900 Neu- und Gebrauchtwagen zum großen Teil zur Befriedigung der Forderungen der Händler und Servicepartner einzusetzen. Bei dem gestern Abend geführten Gespräch zwischen Händlerverband, Price Waterhouse Coopers (PwC) und MG Rover Export gab es nach Auskunft von Händlerverbands-Geschäftsführerin Antje Woltermann jedoch noch keine offizielle Erklärung von MG Rover Export. Antrag auf Insolvenz-Sekundärverfahren bleibt bestehen Auf der Gläubiger-Versammlung in der vergangenen Woche war bekannt gegeben worden, dass Tony Lomas, einer der drei MG Rover-Administratoren bei PwC, die Administration von MG Rover Export an seinen PwC-Kollegen Steven Pearson abgegeben hat, während dieser sich zeitgleich aus der Administration der nationalen MG Rover-Importgesellschaften zurückgezogen hat. Auf der Gläubiger-Versammlung war u.a. vom MG Rover Händlerverband festgestellt worden, dass ein Interessenkonflikt besteht, da PwC gleichzeitig den Gläubiger (MG Rover Export) und den Schuldner (MG Rover Deutschland GmbH) verwaltet. Dies ist nach EU-Recht jedoch zulässig. An dem am 16. Juni eingereichten Antrag auf ein Insolvenz-Sekundärverfahren will der Verband nach wie vor festhalten um sicherzustellen, dass bei der Entscheidung über die Forderungen der Händler deutsches Recht zur Anwendung kommt. Nach Anhörung des deutschen Importeurs wird die Frist zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens in der kommenden Woche auslaufen. Sollte der Antrag angenommen werden, entscheiden künftig der vom Düsseldorfer Insolvenzgericht eingesetzte Insolvenzverwalter und die PwC-Anwälte gemeinsam über die nächsten Schritte. (bd)

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