Vor dem Beginn der Oldtimersaison informiert der TÜV Süd, was einen wahren Oldtimer ausmacht, der des "H"-Kennzeichens würdig ist. Gutachten vom Überwachungsverein sollen Klarheit schaffen, ob es sich bei einem Oldtimer um ein historisches Schmuckstück oder eine "Rostlaube" handelt, hieß es in einer Mitteilung. Um das begehrte Schild zu erhalten, müsse es sich um ein "kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut" handeln. Dies bedeutet laut TÜV, dass das Fahrzeug gut gepflegt und weitgehend im Originalzustand bzw. gekonnt restauriert ist. Pflicht sei fast immer, dass der Motor aus der Baureihe des jeweiligen Fahrzeugtyps stammt. Auch Umrüstungen auf Automatikgetriebe seien nur erlaubt, wenn der Hersteller diese für den jeweiligen Fahrzeugtyp angeboten hat. Beim Rahmen dürfen keine unsachgemäßen Reparaturen oder Schweißarbeiten vorgenommen worden sein. Im Zweifel könne der Oldtimer-Status sonst nicht bestätigt werden. Die Bewertung der Reifen erfolgt über den Räderkatalog des betreffenden Fahrzeugtyps und die Scheinwerfer müssten dem Fahrzeugtyp entsprechen. Auch die Innenausstattung muss weitestgehend im Originalzustand sein. Bezüglich des Lacks gilt, dass einfarbige Lacke erlaubt sind. Kleine Schönheitsfehler im Lack würden toleriert Alle Änderungen, die die Verkehrssicherheit erhöhen, sind laut TÜV grundsätzlich erlaubt und auch gegen einen Katalysator gibt es nichts einzuwenden. Weitere Informationen rund um die alten Fahrzeuge gebe es an allen Service-Centern des TÜV Süd. Während der Oldtimersaison fänden dort auch zahlreiche Sonderaktionen statt. (ab)
Mit dem TÜV Süd in die Oldtimersaison starten

H-Kennzeichen gibt es nur für geprüfte Schmuckstücke