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Regelmässige Auszüge aus dem Verkehrsblatt: "Pflicht" für jede AU-Werkstatt

22.04.2014 16:20 Uhr

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AUTOHAUS veröffentlicht regelmäßig sämtliche im Verkehrsblatt abgedruckten Mitteilungen des Bundesministers für Verkehr, soweit diese für §29 StVZO relevant sind. AUTOHAUS-Abonnenten verfügen damit über die im Sinne der AU-Anerkennungsrichtlinie erforderlichen Informationen und sind somit vom Bezug des ansonsten vorgeschriebenen Verkehrsblattes befreit.

Mehr Informationen unter www.autohaus.de

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