Volkswagen muss endgültig auf rund 123 Mio. Euro Subventionen für zwei Werke in Sachsen verzichten. Der Wolfsburger Autobauer verlor am Dienstag in letzter Instanz den Rechtsstreit vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Die Richter entschieden, dass der Freistaat Sachsen und der Bund für die VW-Werke Mosel und Chemnitz keine weiteren staatlichen Gelder zahlen dürfen. Statt den geplanten 399 Mio. Euro könnten nur 276 Mio. Euro fließen. Die Richter bestätigten damit die Subventionssperre der EU-Kommission und wiesen die Revision ab. VW reagierte gelassen auf die Entscheidung, zumal sich die Niederlage in dem Rechtsstreit abgezeichnet hatte. Ein Sprecher sagte, das Unteil werde weder Folgen im Finanzergebnis haben noch Konsequenzen für den Standort Sachsen nach sich ziehen. Mit der Milliarden-Investition habe VW in den beiden Werken 6.900 Arbeitsplätze geschaffen. Weitere rund 30.000 seien indirekt in den Bereichen Service, Handel und bei Zulieferern entstanden. Die VW Sachsen GmbH habe sich mit einem Umsatz von 4,3 Mrd. Euro zu den umsatzstärksten Unternehmen des Freistaats entwickelt. (dpa)
VW: Keine weiteren Beihilfen für Werke in Sachsen
Europäischer Gerichtshof erlaubt Subventionen in Höhe von 123 Millionen Euro nicht