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Bundesverwaltungsgericht: Entscheidung über Fahrverbote vertagt

22.02.2018 11:34 Uhr
Bundesverwaltungsgericht Leipzig
Die Verhandlung über Diesel-Fahrverbote beim Bundesverwaltungsgericht blieb ohne Ergebnis.
© Foto: Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa

Es bleibt spannend: Erst am nächsten Dienstag will das Bundesverwaltungsgericht verkünden, ob Diesel-Fahrverbote nach geltendem Recht zulässig sind.

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Millionen Dieselfahrer und Bürger in Städten mit zu schmutziger Luft müssen weiter warten: Das Bundesverwaltungsgericht will erst an diesem Dienstag (27. Februar) über Fahrverbote als mögliche Instrumente gegen zu viele gesundheitsschädliche Abgase urteilen. Wie der Vorsitzende Richter Andreas Korbmacher nach mehrstündiger Verhandlung am Donnerstag in Leipzig sagte, dauerte die sachliche Erörterung länger als vorgesehen. Gegen Bundesregierung und Autoindustrie werden weiterhin Vorwürfe laut, zu zögerlich zu handeln.

Das Leipziger Urteil, das ursprünglich schon am Donnerstag erwartet worden war, könnte bundesweite Signalwirkung haben. Richter Korbmacher sagte, es gehe darum, ob Diesel-Fahrverbote nach geltendem Bundesrecht zulässig sind. Es gehe nicht um die vielfältige Problematik des Diesel insgesamt. Im Zentrum stand die Frage, ob Städte Verbote nach geltendem Recht eigenmächtig anordnen können – oder ob es neue, bundeseinheitliche Regeln geben muss, um Schadstoff-Grenzwerte einzuhalten.

In einem rund vierstündigen "Rechtsgespräch" wurde unter anderem erörtert, ob Fahrverbote verhältnismäßig wären oder zu Lasten von Diesel-Fahrer gingen, die dafür nichts könnten. Zudem wurde beleuchtet, ob Verbote überhaupt kontrollierbar wären.

Gerichte fordern bessere Luftreinhaltepläne

Verhandelt wurde über eine Sprungrevision Baden-Württembergs und Nordrhein-Westfalen gegen Urteile der Verwaltungsgerichte in Stuttgart und Düsseldorf. Diese hatten nach einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) die Behörden verpflichtet, ihre Luftreinhaltepläne so zu verschärfen, dass Schadstoff-Grenzwerte möglichst schnell eingehalten werden. Sollte das Bundesverwaltungsgericht die Revisionen zurückweisen, würden die Richter Fahrverbote für zulässig erklären. Ob es diese dann auch gibt, liegt aber an den Städten und Bezirksregierungen. Einen Automatismus gibt es nicht.

Die Länder sind der Auffassung, das Bundes-Immissionsschutzgesetz gebe Ländern und Städten keine ausreichende Möglichkeit, Fahrverbote eigenständig anzuordnen. Der Anwalt der DUH vertrat die Ansicht, dass Verbote nach geltendem Recht möglich seien. Der Verkehrsclub Deutschland (VCD) äußerte sich enttäuscht, dass zunächst noch kein Urteil gefällt wurde. "Für die Menschen, die tagein, tagaus unter hohen Stickoxidwerten leiden, tut schnelle Hilfe not."

Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) warnte vor Diesel-Fahrverboten in Eigenregie. Um das Thema zu regeln, brauche es Plaketten: "Anders ist das nicht zu handeln." Zuständig sei der Bund. "Der ist für den Emissionsschutz zuständig." Plaketten seien kontrollierbar, mit wenigen Schildern umsetzbar, und führten in ganz Deutschland zu gleichen Spielregeln.

Politisch bleiben Bundesregierung und Autobauer im Kreuzfeuer. Der FDP-Verkehrspolitiker Oliver Luksic sagte im Bundestag, Autofahrer dürften nicht belastet werden, weil Regierung und Industrie nicht handelten. Fahrverbote wären ein schwerer Eingriff ins Eigentum und ins Grundrecht der Mobilität.

Sonderabgabe für saubere Luft

Überlegungen der Bundesregierung für einen kostenlosen Nahverkehr stießen auf Kritik, unrealistisch und nicht finanzierbar zu sein. Die Linke begrüßte einen Nulltarif für Busse und Bahnen und forderte eine Sonderabgabe der Autoindustrie für saubere Luft von jeweils vier Milliarden Euro über fünf Jahre. Seit Jahren werden in vielen Städten Grenzwerte nicht eingehalten. Dabei geht es um Stickoxide, die als gesundheitsschädlich gelten. Die EU-Kommission hatte die bisherigen Anstrengungen Deutschlands als nicht ausreichend kritisiert und droht mit einer Klage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH). (dpa)

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KOMMENTARE


Rudi S.

22.02.2018 - 16:37 Uhr

Verwaltungsrichter, die zu keiner Entscheidung in der Lage sind. Politiker, die sich an kein Wort erinnern und Automobilmanager, die die Verbraucher nach Strich und Faden betrügen. Von welchen Pfeifen werden wir eigentlich regiert? Ich bin mir sicher, dass man auch am Dienstag wieder einen Weg findet, sich um eine Entscheidung zu drücken!


Detlef Rüdel

22.02.2018 - 19:56 Uhr

6.000 vorzeitige Todesfälle durch Stickoxide, schon allein diese Information/Nachricht ist eine Katastrophe. Politik, aber auch Automobilindustrie haben seit seit dem Diesel Gate im Jahr 2015 nichts unternommen um die besagten Fahrzeuge umzurüsten, stattdessen wird weiter getäuscht, getrickst, und darum gestritten, wer für die Kosten aufzukommen hat. Dieser Sachverhalt ist völlig klar: es gilt das Verursacher Prinzip, und das liegt in den Händen der Hersteller-Konzerne. Heute dazu eine Diskussion voranzutreiben, dass der Steuerzahler dafür aufkommen soll ist der falsche Weg, und muss von der Politik klar dazu mit nein beantwortet werden. Daher sehe ich die Politik, ebenso in der Verantwortung, jetzt endlich zu reagieren, bevor ein Gericht der Politik ihre Entscheidung abnimmt. Es ist schon schlimm genug, dass dazu ein ordentliches Gericht eingeschaltet werden muss, um der Politik, aber auch der Automobilindustrie zu zeigen: "so geht es nicht mehr weiter" Politik, aber auch Automobilindustrie stehen klar in der Pflicht, uns als Kunde nicht länger mehr zu täuschen. Wir haben ein Recht, für unser Geld ein einwandfreies, aber auch nicht manipuliertes Produkt zu erwerben. Denn schließlich, bezahlen wir ja auch nicht mit gefälschten-manipulierten Geld....


F.-J. Keller

22.02.2018 - 20:03 Uhr

Ohne jetzt die einzelnen Aspekte zu kommentieren, halte ich die Vorgehensweise für falsch. Ich selbst fahre keinen Diesel, habe auch noch niemals einen Diesel gefahren. Warum sollen Menschen, Personen, Firmen für ein Fahlverhalten der Automobilindustrie bestraft werden? Die Lobby der Automobilindustrie ist stark. In Deutschland, Europa versuchen diese Unternehmen sich aus der Verantwortung zu stehlen. Tatsache: Sie haben betrogen, demnach sollten sie auch die Verantwortung übernehmen und nicht darauf bauen, dass der Staat sich an einer sinnvollen Umrüstung beteiligt. Letztendlich darf es nicht sein, dass das Fehlverhalten der Automobilindustrie auf die Steuerzahler abgewälzt wird. Das Umrüstung möglich ist steht außer Zweifel. In diesem Zusammenhang frage ich mich nur, wie eine derzeitig geschäftsführende Bundesregierung sich derartig verantwortungslos gegen die Bürger verhält. Schauen Sie sich die USA an. Da geht es. Gerade wurde wieder eine Einzelklage in Virginia eingereicht. Ich bin überzeugt, dass es zu einem interessanten Vergleich kommen wird. Abschließend möchte ich sagen, um das Thema nicht noch mehr auszuweiten,. Die Bundesregierung, die derzeitige geschäftsführende Bundesregierung sitzen das Thema einfach aus


Rudi

23.02.2018 - 09:32 Uhr

Hier werden in den Kommentaren doch wieder zwei Dinge in einen Hut geworfen! Klar, dass Fahrzeuge, die nicht dem geltenden Recht entsprechen, auf Kosten der Hersteller umgerüstet werden müssen. Aber: Die Hersteller, die sich an das Recht gehalten haben und zulässige Fahrzeuge auf den Markt gebracht haben, sehe ich absolut nicht in der Verantwortung zur Umrüstung! Wenn der Staat nun nachträglich dafür sorgen möchte, dass diese Fahrzeuge sauberer werden, dann hat er sich finanziell daran zu beteiligen. Und der Rest geht dann zu Lasten des Autobesitzers, der sein Auto sauberer haben möchte. Zur Erinnerung: Nachrüstungen von Katalysatoren, Dieselpartikelfiltern oder Kaltlaufreglern wurden auch nicht vom Autohersteller bezahlt...


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