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DSGVO: Union will Abmahnungsmissbrauch stoppen

06.06.2018 12:15 Uhr
DSGVO: Union will Abmahnungsmissbrauch stoppen
Die Union will den Abmahnungsmissbrauch gegen DSGVO-Verstöße stoppen.
© Foto: M&S Fotodesign/Fotolia

Da bei kleinen und mittelständischen Unternehmen ungewollte Regelverstöße nicht immer auszuschließen seien, will die Union Abmahnern einen Riegel vorschieben.

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Die Unionsfraktion im Bundestag will teure Abmahnungen bei vermeintlichen Verstöße gegen die neue DSGVO aussetzen. "Derzeit besteht die Gefahr, dass unseriöse Kanzleien und Abmahnvereine die Datenschutzgrundverordnung gezielt ausnutzen", erklärte die rechts- und verbraucherschutzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker am Dienstag in Berlin. Bei Vereinen oder kleinen und mittelständischen Unternehmen ohne Rechtsabteilung seien ungewollte Regelverstöße nicht immer auszuschließen: "Dies darf nicht für eine teure Abmahnwelle missbraucht werden. Dem wollen wir rasch einen Riegel vorschieben."

Geplant sei, Abmahngebühren vorübergehend - also beispielsweise für ein Jahr - auszusetzen. Dadurch entfalle der wirtschaftliche Anreiz für Kanzleien und Vereine, und die Unternehmen hätten Zeit, die neuen Anforderungen umzusetzen.

Wie die CDU-Politikerin in einem Interview mit der "Welt" erklärte, werde eine entsprechende Gesetzesänderung noch vor Beginn der Sommerpause angestrebt. Laut dem Zeitungsbericht will man dafür das gerade laufende Gesetzgebungsverfahren zur Einführung einer Musterfeststellungsklage für Verbraucher nutzen und diesen Gesetzestext um eine entsprechende Passage ergänzen.

"Da der Gesetzentwurf schon am 6. Juli im Bundesrat verabschiedet wird, könnte nach der Ausfertigung des Gesetzes durch den Bundespräsidenten die Aussetzung der Abmahngebühren noch im Juli in Kraft treten", sagte Winkelmeier-Becker der 'Welt'. Die SPD erklärte auf Anfrage der Zeitung, den Vorschlag anzuschauen. Grundsätzlich sei aber zu begrüßen, wenn nun auch die Unionsfraktion missbräuchliche Abmahnungen unterbinden wolle.

Die DSGVO war am 25. Mai nach zweijähriger Übergangsfrist in Kraft getreten. Sie soll EU-weit für einen besseren Datenschutz sorgen. So wird die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Unternehmen, Vereine oder Behörden jetzt deutlich strenger geregelt. (dpa)

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KOMMENTARE


Insider

06.06.2018 - 17:56 Uhr

Der EU Schwachsinn kennt keine Grenzen und treibt auch hier seine Stilblüten.Wenn es dann so gar nicht das ist, was es eigentlich werden sollte - und das ist in der EU ja häufig, sogar fast immer der Fall - dann schrieb ein früherer Lehrer von mir unter ein solches Pamphlet regelmäßig die folgenden zwei Worte:Thema verfehlt!Vereinsseiten, Seiten kleiner Dörfer usw. sind in meinem privaten Umfeld schon massenhaft offline, weil die Verantwortlichen vor einer schier unmöglich umzusetzenden Verordnung stehen.Unseren Autohäusern wird wieder einmal ein Kostenapparat diktiert, den es schlicht und ergreifend nicht braucht. Abgesehen davon, dass einem die tägliche Arbeit erschwert wird und wir einmal mehr ein Stück weiter weg von dem sind, wofür wir eigentlich alle angetreten sind. Wir verwalten und bürokratisieren uns völlig sinnfrei zu Tode und haben für unser Geschäft und unsere Kunden keine Zeit mehr.Ich freue mich wahnsinnig darauf, wenn ich in sechs Jahren in den Ruhestand wechseln kann und bei diesem und jenem Schwachsinn einfach nicht mehr mitmachen muss.


Markus Nurischad

06.06.2018 - 19:03 Uhr

Es bleibt die Frage, warum man hier lediglich eine temporäre Aussetzung des "Abmahnunwesens" beabsichtigt. Wenn ich jemandem drohe, er solle mir Geld zahlen, damit ich Ihn nicht anzeige, dann erfüllt das richtigerweise den Straftatbestand der Erpressung. Gründe ich aber einen Verein oder bin Anwalt auf der Suche nach lukrativen Einkünften und handle genau so, dann ist das was vorhin noch Erpressung war aus einmal eine legale Einnahmequelle . M.E. ist hier der Gesetzgeber gefordert diesem Unwesen dauerhaft und in allen Bereichen einhalt zu gebieten. Die Lösung wäre recht einfach, man verbietet einfach wie auch immer genannte Erlöse/Gebühren/Zahlungen etc. aus Abmahnungen. Die Überwachung der Einhaltung des Rechts ist eine stattliche Aufgabe und darf nicht selbsternannten "Wettbewerbshütern" gestattet werden.


Thom

06.06.2018 - 19:48 Uhr

DSGVO?Europa / Deutschland schafft sich ab...


Dieter M. Hölzel

07.06.2018 - 09:37 Uhr

Sehr verehrte Frau Winkelmeier-Becker, nennen Sie doch " Ross & Reiter " mit der DUH und stoppen Sie umgehend die staatliche Unterstützung und untersagen Siediesem Verein das Klagerecht.Mit freundlichem GrußDieter M. Hölzel


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