Aktuelles Urteil zum Fzg.-Umtausch

05.09.2007 16:30 Uhr
Im aktuellen Urteil geht es um einen Neuwagen mit einer Verzerrung in der Windschutzscheibe.
© Foto: GW-trends

Keine Rückgabe eines Neuwagens bei leichten Mängeln.

Leichte Mängel an einem Neuwagen berechtigen den Käufer nicht dazu, das Fahrzeug zurückzugeben. Das hat das Landgericht Bad Kreuznach in einem am Dienstag bekannt gewordenen Urteil entschieden. Lesen Sie hier das gesamte Urteil.

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