Leichte Mängel an einem Neuwagen berechtigen den Käufer nicht dazu, das Fahrzeug zurückzugeben. Das hat das Landgericht Bad Kreuznach in einem am Dienstag bekannt gewordenen Urteil entschieden. Lesen Sie hier das gesamte Urteil.
Aktuelles Urteil zum Fzg.-Umtausch
Keine Rückgabe eines Neuwagens bei leichten Mängeln.