VAD warnt: EU-Vorschlag bringt "Verbrennerverbot durch die Hintertür"

17.12.2025 09:48 Uhr | Lesezeit: 3 min
Burkhard Weller
Rund zwei Drittel der in Deutschland neu zugelassenen Pkw werden an Unternehmen und Flottenbetreiber verkauft, sagt VAD-Präsident Burkhard Weller.
© Foto: Weller Holding SE

Der Verband der Automobilhändler Deutschlands (VAD) sieht im EU-Kompromiss zum Verbrennerverbot nur begrenzte Entlastung. Präsident Burkhard Weller warnt vor Flottenquoten, Bürokratie und einem "Verbrennerverbot durch die Hintertür".

Der Verband der Automobilhändler Deutschlands (VAD) begrüßt die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Lockerungen beim Verbrennerverbot nur eingeschränkt. „Die Lockerung der CO₂-Vorschriften für Neuwagen, die jetzt von der EU-Kommission angestoßen wurde, ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber nur ein ganz kleiner“, sagt VAD-Präsident Burkhard Weller. Entscheidend sei nun, die Ausgestaltung so vorzunehmen, dass der Klimaschutz im Straßenverkehr weiterhin technologieoffen erfolgen könne.

Kritisch sieht der VAD insbesondere die vorgesehene Pflicht zur Kompensation von CO2-Emissionen. Ab 2035 soll der Flottengrenzwert bei 9,5 Gramm CO2 liegen, der durch den Einsatz von grünem Stahl, E-Fuels oder Biokraftstoffen ausgeglichen werden muss. „Das ist aufwändig, teuer und bürokratisch“, so Weller. „So gibt die EU dem Automobilsektor Steine statt Brot.“

Scharfe Kritik an Flottenquoten

Sehr kritisch bewertet der Verband die geplanten Elektroauto-Quoten für Fahrzeugflotten und Firmenwagen. „Ein Verbrennerverbot durch die Hintertür darf es nicht geben“, warnt Weller. Rund zwei Drittel der Neuzulassungen in Deutschland entfallen auf Unternehmen und Flottenbetreiber. In diesem Segment gebe es weiterhin viele Kunden, für die ein Elektroauto aufgrund fehlender Ladeinfrastruktur oder hoher Strompreise nicht infrage komme.

Nach den Plänen der EU-Kommission dürften Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden in Deutschland ab 2035 ausschließlich Elektrofahrzeuge in ihren Flotten einsetzen. Bereits für 2030 ist eine Quote von 77 Prozent vorgesehen. Für andere EU-Mitgliedstaaten gelten teils niedrigere Anforderungen.

Gefahr der Marktverfehlung

Aus Sicht des VAD besteht die Gefahr, dass die Regulierung an den Marktgegebenheiten vorbeigeht und Industrie, Handel sowie die Akzeptanz der Elektromobilität schwächt. Zwar sollen kleine, in der EU produzierte Elektroautos bis 2035 durch sogenannte „Super-Credits“ gefördert werden, unter anderem über eine neue Fahrzeugklasse für Modelle bis 4,20 Meter Länge. Eine grundlegende Entlastung sieht der Verband darin jedoch nicht.

Dienstwagenmarkt besonders betroffen

„Die geplante EU-Regelung bedeutet für die Autobranche nicht die erhoffte Entlastung“, betont Weller. Besonders die Flottenquoten seien kaum umsetzbar. Nach Einschätzung des VAD könnten viele Dienstwagenfahrer auf private, ältere Verbrenner ausweichen, statt sich auf ein Elektrofahrzeug festlegen zu lassen. „Damit ist weder dem Markt noch der Umwelt geholfen.“ Gerade im Flotten- und Firmenwagengeschäft verfügen deutsche Hersteller über hohe Marktanteile.

Appell an Politik

Der VAD fordert, die Vorschläge der EU-Kommission im weiteren Gesetzgebungsverfahren nicht weiter zu verschärfen. „Im Gegenteil: Die für Deutschland besonders strenge Flottenquote muss abgeschwächt werden – andernfalls geht sie an den Markterfordernissen völlig vorbei“, so Weller.

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