Autohausunternehmer aufgepasst: Am 1. Juni 2015 tritt die neue Betriebssicherheitsverordnung, kurz "BetrSichV", in Kraft. Sie heißt jetzt: Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln. Doch nicht nur der Name ist neu, auch inhaltlich hat sich bei der Neuordnung einiges getan. Mit Folgen auch für Autohäuser und Kfz-Werkstätten.
Welche Änderungen müssen Autohausunternehmer beachten und welche Anforderungen gibt es an den sicheren Einsatz von Arbeits- und Betriebsmitteln? Wie sieht es mit der vollständig elektronischen Dokumentation aus? AUTOHAUS Ausgabe 8/2015, die am 20. April erscheint, erklärt die Hintergründe und gibt wertvolle Praxistipps! (AH)
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