EU-Umweltkommissar Janez Potocnik hat am Donnerstag in Brüssel Medienberichte zurückgewiesen, denen zufolge die Europäische Kommission plant, ein Fahrverbot in Innenstädten für Fahrzeuge älter als zehn Jahre zu verhängen. "Um es deutlich zu sagen: Gerüchte in der deutschen Presse, dass ich oder die Europäische Kommission Autos, die älter als zehn Jahre sind, in Innenstädten verbieten wollen, sind kompletter Unsinn", sagte der Politiker mit deutlichen Worten. "Es liegt allein in der Hand der EU-Mitgliedstaaten, welche Maßnahmen sie ergreifen, um das Problem der Stickstoffdioxid-Emissionen in ihren Städten und Gemeinden anzugehen."
Hintergrund
Auf europäischer Ebene wurden zur Verbesserung der Luftqualität bereits 1999 Grenzwerte für Schadstoffe in der Luft vereinbart. Sie sind seit dem 1. Januar 2010 rechtsverbindlich. Es ist nach europäischem Recht die Aufgabe der EU-Staaten, diese umzusetzen und den lokalen Gegebenheiten angepasste, geeignete Maßnahmen zu wählen, um die Luftqualitäts-Grenzwerte zu erreichen.
Konkret legen die vom Europäischem Parlament und den EU-Staaten verabschiedeten EU-Regeln Höchstwerte für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxide, Partikel und Blei fest. Gemäß der Luftqualitäts-Richtlinie von 2008 kann ein EU-Staat die Frist für die Einhaltung der Stickstoffdioxid (NO2)-Grenzwerte bis spätestens 2015 verlängern. Dazu müssen die staatlichen Behörden unter anderem belegen, warum der Grenzwert bis 2010 nicht erreicht werden konnte und mit welchen Maßnahmen die Einhaltung der Grenzwerte vor Ablauf der neuen Frist erreicht werden soll.
Im Februar hatte die Europäische Kommission eine Fristverlängerung für die Einhaltung der Stickstoffdioxid-Grenzwerte in 33 von 57 Gebieten in Deutschland nicht gewährt. Für diese Gebiete können die Pläne zur Verbesserung der Luftqualität nun überarbeitet werden. Welche Maßnahmen in den betroffenen Städten und Gemeinden ergriffen werden, ist jedoch nicht die Entscheidung der Europäischen Kommission. (jko)