ADAC, Wettbewerbszentrale, ZDK und die Onlinebörsen Autoscout24 und Mobile.de haben ihren Kodex für den Fahrzeughandel im Internet überarbeitet. Die neue Version enthält nun auch Verhaltensregeln und Begriffsdefinitionen der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung. Händler, die auf den beiden Onlinemarktplätzen Fahrzeuge anbieten, müssen nun der Pkw-EnVKV entsprechende Angaben machen. Wie halten Sie es mit der Verordnung? Erwischt sie der neue Kodex auf dem falschen Fuß, weil Sie sich bislang über derartige Angaben bei Onlineinseraten keine Gedanken machten? Oder haben Sie die Regelungen von Beginn an vorschriftsmäßig umgesetzt? Sagen Sie es uns und machen Sie mit bei der Frage der Woche, die Sie wie gewohnt rechts in der Box finden. Vielen Dank für Ihre Teilnahme.
Ergebnisse der letzten Umfrage
Beim letzten Mal hatten wir gefragt, über welche Kanäle Sie Gebrauchtwagen an Wiederverkäufer veräußern. Die absolute Mehrheit der Umfrageteilnehmer (5f2 Prozent) gibt Fahrzeuge an den eigenen Händlerstamm weiter. Auktionen und GW-Börsen rangieren mit 19 bzw. 17 Prozent der Nennungen fast gleichauf. Ins Ausland exportiert nur ein kleiner Teil der GW-Händler (12 Prozent). (kh)