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Nachrüstung: Rußfilter-Förderung 2010 geklärt

14.05.2010 09:21 Uhr
Einzelner Rußfilter
© Foto: ddp / Henning Kaiser

Im Bundeshaushalt sind nur noch knapp 53 Millionen Euro für etwa 160.000 Nachrüstungen. Zudem werden erstmals auch Transporter und Wohnmobile bis jeweils 3,5 Tonnen in diese Förderung einbezogen.

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Wer sein Dieselfahrzeug mit einem Rußpartikel-Filter noch in diesem Jahr nachrüsten lässt und die 330 Euro Staatshilfe kassieren will, muss sich beeilen: Im Bundeshaushalt sind nur noch knapp 53 Millionen Euro für etwa 160.000 Nachrüstungen. Zudem werden erstmals auch Transporter und Wohnmobile bis jeweils 3,5 Tonnen in diese Förderung einbezogen.

Das sieht eine neue Förderrichtlinie vor, die an diesem Donnerstag in Kraft trat - und zwar für Diesel-Pkw mit Erstzulassung vor 2007, auch wenn sie seit Anfang 2010 schon nachgerüstet wurden. Es geht um eine befristete Anschlussförderung des 2009 ausgelaufenen Programms. Die Nachrüstung erlaubt mit grüner Plakette die Nutzung der mehr als 40 städtischen Umweltzonen.

Die 330 Euro werden nur noch als Barmittel ausgezahlt und nicht mehr auch in Form einer Kfz-Steuerermäßigung wie im Vorgängerprogramm seit April 2007. Die Förderanträge können erst vom 1. Juni 2010 bis 15. Februar 2011 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden, berichtete das Bundesumweltministerium. Die nötigen Antragsformulare stünden erst dann unter www.pmsf.bafa.de im Internet - ähnlich wie bei der 2.500 Euro umfassenden Abwrackprämie.

„Ausgezahlt wird in der Reihenfolge der beim BAFA eingegangenen vollständigen Antragsunterlagen“, stellte das Ministerium zum Anheizen der Nachrüstungs-Aktivitäten fest. Bis Herbst 2009 waren nach Schätzungen von Fachleuten etwa 400.000 Fahrzeuge nachgerüstet worden.

Im Vergleich zum Pkw sind für die erstmals geförderten kleinen Nutzfahrzeuge und Wohnmobile die Bedingungen noch eingeschränkter: Sie müssen vor dem 17. Dezember 2009 erstmals zugelassen worden sein und im Zeitraum 13. Mai 2010 bis einschließlich 31. Dezember 2010 nachgerüstet werden, wenn sie die Staatshilfe in Anspruch nehmen. (dpa)

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