Garantiert ein Gebrauchtwagen-Verkäufer im Vertrag einen Kilometerstand, der sich als falsch herausstellt, kann der Käufer von dem Kontrakt zurücktreten. Anders sieht es nur aus, wenn vertraglich ausdrücklich festgehalten ist, dass der Verkäufer für die Richtigkeit der genannten Laufleistung keine Gewähr übernimmt. Diese Argumentation wurde kürzlich in einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Rostock bestätigt (Az.: 6 U2/07), meldet der Deutsche Anwaltverein. (dpa) Klicken Sie auf Gebrauchtwagen-Urteil oder auf den folgenden Link um zum ganzen Sachverhalt zu gelangen. Link: http://www.gw-trends.de/sixcms/detail.php?id=601785
Urteil zum Kilometerstand bei Gebrauchtwagen

Käufer kann von dem Vertrag zurücktreten, wenn der KM-Stand nicht korrekt ist.