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Zubehör-Verkauf: Ebay ändert Zahlungsabwicklung

29.02.2012 09:53 Uhr
Zubehör-Verkauf: Ebay ändert Zahlungsabwicklung
Die ersteigerten oder gekauften Artikel werden nicht mehr direkt beim Verkäufer, sondern zunächst an Ebay bezahlt. Das soll den Käufern mehr Sicherheit bringen, so das Unternehmen.
© Foto: Screenshot Ebay.de

Die Artikel werden ab dem Sommer 2012 nicht mehr direkt beim Verkäufer, sondern zunächst an Ebay bezahlt. Dadurch ergeben sich Wartezeiten von einem bis sieben Tage. Für gewerbliche Verkäufer wird eine zusätzliche Gebühr von zwei Prozent eingeführt.

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Die Online-Handelsplattform Ebay ändert im Sommer die Zahlungsabwicklung. Die wichtigste Neuerung: Die ersteigerten oder gekauften Artikel werden nicht mehr direkt beim Verkäufer, sondern zunächst an Ebay bezahlt. Das soll den Käufern mehr Sicherheit bringen, erläuterte Ebay den Schritt am Dienstag. Private Verkäufer werden mit dem neuen System sieben Tage auf ihr Geld warten müssen, für gewerbliche Verkäufer wird eine zusätzliche Gebühr von zwei Prozent eingeführt.

Bezahlt werden kann per Banküberweisung, Kreditkarte oder Lastschrift sowie über den hauseigenen Zahlungsdienstleister PayPal oder den ähnlichen Dienst Skrill (früher Moneybookers). Wenn das Geld an Ebay bezahlt wurde, bekommt der Verkäufer Bescheid und muss den Artikel losschicken. Ab dem Moment, wo er als versendet markiert wurde, starten die unterschiedlichen Auszahlungsfristen. Für gewerbliche Verkäufer, die eine längere Ebay-Historie habe und den Mindeststandards der Plattform genügen, liegt sie bei einem Tag.

Alle anderen gewerblichen Anbieter müssen auf ihr Geld sieben Tage plus die erwartete Versanddauer warten. Mit der zusätzlichen Gebühr sind alle Zahlungswege abgedeckt - das heißt, auch die heutige separate  PayPal-Gebühr entfällt, wie Ebay-Sprecherin Maike Fuest betonte. Auf private Verkäufer kommen keine zusätzlichen Kosten zu, und auch sie werden die bisherige PayPal-Gebühr nicht bezahlen müssen. Eine Banklizenz benötigte Ebay für das neue System nicht, weil es kein erlaubnispflichtiger Dienst sei, sagte Fuest. (dpa)

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