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Fotos von Unfalltoten: Härtere Strafen für Gaffer geplant

13.11.2019 08:53 Uhr
Fotos von Unfalltoten: Härtere Strafen für Gaffer geplant
Gaffer, die Fotos bzw. Filme von Verkehrstoten machen, sollen härter bestraft werden.
© Foto: Patrick Eberz/SP-X/picture alliance/maxppp/AH-Montage

An diesem Mittwoch hat das Bundeskabinett beschlossen, Aufnahmen von Unfalltoten deutlich härter zu bestrafen. Unfalltote zu fotografieren oder zu filmen soll mit Geld- und Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren geahndet werden.

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Bei Verkehrsunfällen halten sie mit der Handykamera drauf - jetzt drohen solchen Gaffern deutlich härtere Strafen. Unfall-Tote zu filmen oder zu fotografieren soll künftig mit Geldbußen oder sogar Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren geahndet werden. Die Bundesregierung beschloss am Mittwoch, dass das "Herstellen und Übertragen einer Bildaufnahme, die in grob anstößiger Weise eine verstorbene Person zur Schau stellt" als Straftat gewertet werden soll. Der Bundestag muss der Änderung noch zustimmen.

Bislang schützt das Strafrecht nur lebende Menschen vor entwürdigenden Bildern. Bei Toten - etwa Opfern von Verkehrsunfällen oder Gewaltverbrechen - werden solche Aufnahmen nur als Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht gewertet. Zugleich tauchen solche Bilder immer häufiger auf, weil Handykameras allgegenwärtig sind und die Anonymität des Internets die Hemmschwelle für eine Verbreitung senkt. Angehörige können lediglich die Löschung auf Internetseiten verlangen.

"Verletzte Unfallopfer oder gar Tote aus reiner Sensationsgier zu fotografieren, ist widerlich und verstößt gegen die Grundregeln menschlichen Anstands", erklärte Justizministerin Christine Lambrecht. Für Menschen, die in einem solchen Moment nichts anderes im Sinn hätten als Fotos zu schießen, fehle ihr jedes Verständnis.

Dass sie für die Veröffentlichung auch noch mit Likes und Kommentaren belohnt würden, sei "einfach nur gruselig", sagte die Ministerin der 'Neuen Osnabrücker Zeitung'. Außerdem behinderten die Gaffer häufig die Rettungskräfte. (dpa)

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