Neue Regeln: Das ändert sich 2012

27.12.2011 15:00 Uhr
2012_neu
Ein neues Jahr bringt immer neue Regeln mit sich – auch im Autobereich.
© Foto: AUTOHAUS

Umweltzonen, Wechselkennzeichen, Hauptuntersuchung, EU-Knöllchen, Reifenlabel ... im kommenden Jahr gibt es zahlreiche Neuregelungen. AUTOHAUS Online fasst die Fakten zusammen.

Das meiste von dem, was das neue Jahr mit sich bringen wird, ist natürlich noch ungewiss. Dennoch gibt es bereits einige Änderungen im Autobereich, auf die der ADAC und der TÜV Süd aktuell hinweisen. So wird der umstrittene E10-Kraftstoff ab 2012 auch bei unseren Nachbarn in Österreich angeboten. In der Alpenrepublik sind dann auch die hier bekannten Rettungsgassen bei einem Stau Pflicht für die Autofahrer.

Bei Touren im EU-Ausland sollten die Fahrer künftig noch aufmerksamer die Verkehrsregeln beachten. Denn die Strafen aus dem EU-Knöllchen sollen jetzt effektiver eingetrieben werden als bislang. Die letzten vier ausstehenden Länder machen dann bei der EU-weiten Vollstreckung von Bußgeldern mit, sodass die Strafverfolgung flächendeckend wirksam wird. Ebenfalls EU-weit werden dann die Halterdaten ausgetauscht.

Ab dem 1. Januar gibt es bei der Kfz-Steuer auf Neuwagen einen niedrigeren CO2-Grenzwert. Dann ist nur noch ein Ausstoß von 110 Gramm pro Kilometer steuerfrei, bisher waren es 120 Gramm. Für jedes Gramm oberhalb der 110-Gramm-Schwelle fallen ab 2012 zwei Euro an, aber maximal 20 Euro mehr pro Fahrzeug – zusätzlich zum Kfz-Steuer-Sockelbetrag, der sich aus Kraftstoffart und Hubraum ergibt.

Zum Jahreswechsel wird zudem das Netz an Umweltzonen in Deutschland dichter. Wer beispielsweise im kommenden Jahr in die Innenstadt von Hagen (Nordrhein-Westfalen) will, muss sich vorher über die Einfahrbestimmungen informieren. Zudem ziehen Stuttgart, Frankfurt am Main und München als nächste die Feinstaubschraube fest – auf Stufe drei. Damit heißt es selbst für Autos mit gelber Plakette an der Windschutzscheibe in den drei Metropolen: draußen bleiben.

Neue Förderrunde

Einfahrterlaubnis erlangen können Besitzer alter Dieselfahrzeuge und leichter Nutzfahrzeuge (bis 3,5 Tonnen) dann mit dem Einbau eines Partikelfilters. Der Staat bezuschusst nach einer einjährigen Pause 2012 wieder die Nachrüstung mit 330 Euro. Anträge dazu können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) ab Februar 2012 gestellt werden.

Neu geordnet werden im kommenden Jahr die Fahrzeug-Informationen. Denn künftig ist eine Rückdatierung bei der Hauptuntersuchung nicht mehr möglich. Spannend dürfte auch die für Sommer angepeilte Einführung des Wechselkennzeichens sein. Ob die beschlossene Schmalspur-Variante die erhofften Marktimpulse setzt, ist mehr als fraglich.

Außerdem brauchen alle neu typgeprüften Pkw ab dem 1. November 2012 ein Reifendruckluftkontrollsystem. Die neuen Pneus erhalten ab dem Stichtag auch ein Reifenlabel, das Informationen zum Rollwiderstand, zur Nasshaftung und zu den Rollgeräuschen enthält. Schon ab dem 1. Januar gilt die Euro-5a-Abgasnorm für neuzugelassene Nutzfahrzeuge (Klasse N1 Gruppe II und III und Klasse N2 sowie für Fahrzeuge für besondere soziale Erfordernisse). (rp)

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KOMMENTARE

E.Kühlwetter (wallibelli)

28.12.2011 - 10:32 Uhr

Soweit so gut! Ergänzend folgendes: 1. Novelle Hauptuntersuchung: Gilt frühestens ab April 2012, da der Bundesrat im Februar noch zustimmen muß. Zudem müssen sich alle ab Änderung neu zugelassenen PKW einer ausführlichen Probefahrt zur Kontrolle von Assistenzsystemen bei der HU unterziehen. 2. Ab 1/2012 sinkt die Freigrenze für den CO 2 Aufschlag von 2,- € je Gramm bei der KfZ-Steuer von 120g auf 110g bei neu zugelassenen Fahrzeugen.


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