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Regelungen zu Diesel-Fahrverboten: Bundesregierung ist sich einig

13.11.2018 16:14 Uhr
Regelungen zu Diesel-Fahrverboten: Bundesregierung ist sich einig
Nach langem Hin und Her hat sich die Bundesregierung auf Regelungen für Diesel-Fahrverbote geeinigt.
© Foto: bluedesign/stock.adobe.com

Die Bundesregierung hat sich auf Regelungen für Diesel-Fahrverbote geeinigt und will sie in dieser Woche im Kabinett auf den Weg bringen.

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Hinsichtlich der Regelungen für Diesel-Fahrverbote gibt es nun Fortschritte. Die Bundesregierung hat sich auf eine gemeinsame Linie verständigt. Wie das Presseamt am Dienstag mitteilte, steht die Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes am Donnerstag auf der Tagesordnung der Ministerinnen und Minister. Eigentlich war dies schon für die vergangene Woche geplant, Umwelt- und Verkehrsministerium hatten aber um Details zu Fahrverbotsausnahmen für Berufsfahrzeuge gestritten. Die Gesetzesänderung soll Rechtssicherheit schaffen, wenn Kommunen ein Fahrverbot für ältere Dieselautos einführen, um die Luftverschmutzung zu senken.

Die schwarz-rote Koalition hatte sich Anfang Oktober darauf geeinigt, in Städten mit relativ geringen Überschreitungen des Grenzwerts für gesundheitsschädliche Stickoxide Diesel-Fahrverbote für "in der Regel" nicht verhältnismäßig zu erklären, weil andere Maßnahmen ausreichten, um den Grenzwert einzuhalten. Der Grenzwert liegt bei 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft, in Städten mit Höchstwerten von bis zu 50 Mikrogramm soll es keine Fahrverbote geben. Allerdings könnten Kommunen weiter frei entscheiden.

Euro 4 und 5 unter gewissen Voraussetzungen von Fahrverboten ausnehmen

Zudem sollte über die Änderung des Gesetzes festgeschrieben werden, dass Diesel-Fahrzeuge der Abgasnormen Euro 4 und Euro 5 von Fahrverboten ausgenommen werden, falls sie im Alltag nicht mehr als 270 Milligramm Stickstoffdioxid pro Kilometer ausstoßen - etwa wenn sie mit zusätzlichen Katalysatoren nachgerüstet wurden. Euro-6-Diesel sollen ebenfalls ausgenommen sein, unabhängig von ihrem Stickoxid-Ausstoß.

Meist fast das Bundeskabinett seine Beschlüsse mittwochs. In dieser Woche ziehen die Mitglieder sich an dem Tag zu einer zweitägigen Klausurtagung zum Thema Digitalisierung nach Potsdam zurück. (dpa)

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KOMMENTARE


Erwin Tischler

13.11.2018 - 18:35 Uhr

Dass eine Hardware-Nachrüstung nur den Diesel-Besitzern in bestimmten Städten, wo die NOx Grenzwerte überschritten werden, zusteht bzw. angeboten wird, verstößt m.E. gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes. Schließlich sind alle Verbraucher, egal wo sie wohnen, von der Schummel-Software, von den schlechten Abgaswerten und vom Wertverlust ihres Diesels gleichermaßen betroffen, so dass man den Kreis der zu Entschädigenden nicht auf die genannten, NOx-kritischen Städte und Gebiete beschränken kann. Dagegen ließe sich m.E. trefflich klagen.


VB

13.11.2018 - 19:13 Uhr

Diese unsägliche Disussion muss endlich aufhören. Fahrverbote auf Basis von willkürlichen Grenzwerten und nicht richtlinienkonform platzierten Messstationen, deren Messwerte sogar durch Blütenpollen (Quelle: LUBW) verfälscht sind, sind einfach wahnsinnig! Und diesem unseriösen Abmahnverein DUH, dem es noch nie um die Umwelt sondern immer nur um den eigenen Geldbeutel und die Medienpräsenz des unsäglichen Geschäftsführers Resch ging, muss endlich die Gemeinnützigkeit entzogen werden.


Focus Fahrer

14.11.2018 - 11:22 Uhr

Grenzwert für gesundheitsschädliche Stickoxide Straße 40 mg/m3Grenzwert für gesundheitsschädliche Stickoxide BÜRO 950 mg/m3 !!!!!!Nach Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes könnte man also alle Menschen aus den Büros rausklagen. Anfangen sollte man bei Mitarbeitern der DUH und der Gerichte. Den Gesetzgeber schert es einen Dreck ob Gesetze sinnvoll sind.


Werner Salzmann

14.11.2018 - 11:28 Uhr

Wenn mit Idiologie die Wirtschaft geführt wird, gehen in Deutschlad bald die Lichter aus. Bereits heute sind wir "die Deppen" in Europa wegen dem Dieselfahrverbot. Wo bleibt die Reaktion wie und woher die Feinstaubbelastung kommt? Warum diese Richtwerte, die überzogen, nicht darstellbar und leider idiologisch begründete werden.


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