Andreas Scheuer wirkt angespannt, als er am Morgen in den großen Saal im Landgericht Berlin kommt. Drinnen sagt er später: "Es nimmt mich emotional sehr mit, hier heute zu sitzen." Es kommt selten vor, dass sich ein früher Bundesminister vor Gericht verantworten muss. Für Scheuer hat das Pkw-Mautdebakel ein juristisches Nachspiel. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Falschaussage im Untersuchungsausschuss des Bundestags.
Scheuer wies den Vorwurf zurück, ebenso wie der mitangeklagte frühere Staatssekretär Gerhard Schulz. Vor Gericht kommt es zum "Maut-Ausschuss 2.0": Die Aussagen von Scheuer und Schulz ähneln sich denen vor dem Untersuchungsausschuss, der im Dezember 2019 seine Arbeit aufgenommen und sie im Sommer 2021 beendet hatte. Vor Gericht aber geht es um mehr.
Scheitern der Pkw-Maut
Die in Deutschland geplante Pkw-Maut war im Juni 2019 vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) als rechtswidrig gestoppt worden. Zentraler Knackpunkt war, dass nur Fahrer aus dem Inland für die Maut voll bei der Kfz-Steuer entlastet werden sollten. Scheuer war damals Verkehrsminister.
Nach dem EuGH-Urteil kündigte der Bund die Verträge mit den vorgesehenen Betreiberfirmen. Die Firmen klagten auf Schadenersatz. Eine Verständigung in einem ersten Schiedsverfahren ergab, dass der deutsche Staat und damit der Steuerzahler 243 Millionen Euro Schadenersatz an die einst vorgesehenen Betreiber zahlen muss. Nach einem weiteren Schiedsverfahren zahlte der Bund zusätzlich rund 27 Millionen Euro Schadenersatz.
Ein folgenreiches Treffen im November
Vor allem das, was vor dem Urteil geschah, interessierte den Untersuchungsausschuss. Und auch im Zentrum des Prozesses steht die Frage: Gab es vor dem Urteil ein Angebot, mit den Verträgen zur Maut zu warten, bis der Europäische Gerichtshof entschieden hat, um Rechtssicherheit zu haben?
Der Anklage zufolge sollen Vertreter der vorgesehenen Maut-Betreiber Scheuer im November 2018 angeboten haben, den Vertrag erst dann zu unterzeichnen, wenn der EuGH über die Klage Österreichs gegen die Pkw-Maut entschieden habe. Hierzu hätten Scheuer und Schulz im Untersuchungsausschuss des Bundestags "bewusst wahrheitswidrig" und "entgegen ihrer tatsächlichen Erinnerung" angegeben, sie könnten sich nicht an ein "Verschiebungsangebot" im Rahmen eines Treffens am 29. November 2018 erinnern.
Scheuer weist Vorwurf zurück
Scheuer sagte vor Gericht: "An ein Verschiebungsangebot habe ich keine Erinnerung." Er habe diese Erinnerung zum Zeitpunkt der Vernehmung vor dem Untersuchungsausschuss nicht gehabt, und er habe sie auch heute nicht. Scheuer sagte weiter, er glaube nicht, in seinem politischen Leben alles richtig gemacht zu haben. Aber politische Verantwortung und der Vorwurf einer Straftat seien etwas anderes.
Knapp eine Stunde spricht Scheuer als Angeklagter in dem historischen Gerichtssaal zu den Richtern. Dabei schildert er auch seinen Werdegang von der "behüteten Kindheit" in Passau hin zum durchaus "streitbaren Politiker", um zu erklären, warum ihn dieses Verfahren so trifft, wie der 51-Jährige sagt. Ihm sei es "eine große Ehre gewesen", seinerzeit das größte Ministerium des Bundes zu übernehmen. "Ich wollte gestalten und Verantwortung übernehmen", so Scheuer. Zum Ende seiner Aussage wendet er sich an die Richterbank und bittet darum, den Menschen Andreas Scheuer zu bewerten, nicht seine politische Laufbahn.
Scheuer war mehr als 20 Jahre in der Politik. Er war CSU-Generalsekretär und von 2018 bis 2021 Verkehrsminister. Im April 2024 legte er sein Bundestagsmandat nieder. Heute ist er unter anderem Präsident des Vereins "Asienbrücke".
Auch Ex-Staatssekretär weist Vorwurf zurück
Ex-Staatssekretär Schulz hatte zuvor bereits betont, der Vorwurf der Staatsanwaltschaft sei falsch. "Wieso ich ein Interesse gehabt haben soll, vor dem Untersuchungsausschuss eine Falschaussage zu machen, bleibt mir ein Rätsel", so Schulz. Mehr als eine Stunde lang legt er seine Sicht der Dinge dar und geht dafür Punkt für Punkt vor. Der 60-Jährige sagte, durch das Verfahren gegen ihn seien ihm berufliche Nachteile entstanden. So habe die Rechtsanwaltskammer seinen Antrag auf Zulassung ausgesetzt. "Da ich sehr gerne arbeite, trifft mich das sehr schwer."
Aussage gegen Aussage
Nach dem ersten Prozesstag wird erneut deutlich: Es handelt sich um eine Aussage-gegen-Aussage-Situation. An dem fraglichen Gespräch, in dem es um das "Verschiebungsangebot" gegangen sein soll, nahmen nur vier Menschen teil. Mit Scheuer und Schulz sitzen nun zwei davon auf der Anklagebank und betonen, sich nicht zu erinnern. Dem Ausschussbericht zufolge ging es laut Scheuer bei dem Treffen mit den Managern um einen "allgemeinen politischen Gedankenaustausch", bei dem die Bedeutung der geplanten Pkw-Maut für den Bund bekräftigt werden sollte.
Die Vertreter der Betreiberfirmen, Klaus-Peter Schulenberg und Georg Kapsch, die an dem Treffen mit Scheuer im November 2018 teilgenommen haben, haben das im Untersuchungsausschuss jedoch anders dargestellt und von einem "Verschiebungsangebot" berichtet. Sie sollen Mitte Oktober vor Gericht aussagen.
Insgesamt zwölf Verhandlungstage
"Das Gericht wird nun alle Aussagen bewerten müssen. Dabei wird es unter anderem auch um die Aussagehistorie gehen", sagte Gerichtssprecherin Lisa Jani. Scheuers Verteidiger, Anwalt Daniel Krause, zeigte sich zuversichtlich, dass es am Ende des Prozesses zu einem Freispruch kommt. Zeugen würden vor Gericht auf andere Weise befragt als vor dem Untersuchungsausschuss.
"Wir rechnen damit, dass diese Hauptverhandlung zu dem Ergebnis führen wird, dass die staatsanwaltschaftlichen Vorwürfe nicht begründet sind", sagte Krause.
Die zuständige Kammer mit dem Vorsitzenden Richter Pit Becker hat bislang insgesamt zwölf Verhandlungstage geplant. Ein Urteil könnte demnach am 25. November gesprochen werden. Das Gesetz (§ 153 StGB) sieht bei einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren vor. Bei einer geringen Freiheitsstrafe könnte diese allerdings auch in eine Geldstrafe umgewandelt werden, wie Jani erläuterte. Der Prozess soll an diesem Mittwoch fortgesetzt werden.