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Umstrittenes Biobenzin: Spritbranche will Steuerrabatt auf E10

25.03.2011 13:15 Uhr
Umstrittenes Biobenzin: Spritbranche will Steuerrabatt auf E10
Regierung: Die mangelnde E10-Akzeptanz ist nicht auf den Preis an der Zapfsäule zurückzuführen.
© Foto: Norbert Millauer/dpad

Entsprechend des geringeren Energiegehalts fordert der Mineralölwirtschaftsverband eine Senkung der Energiesteuer um zwei Cent. Das Finanzministerium ist skeptisch.

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Die Mineralölwirtschaft fordert einen Steuerrabatt auf das umstrittene Bio-Benzin E10 – die Bundesregierung sieht hierfür aber keine Notwendigkeit. Der Hauptgeschäftsführer des Mineralölwirtschaftsverbands, Klaus Picard, sagte der "Bild"-Zeitung: "Entsprechend des geringeren Energiegehalts fordert die Mineralölindustrie eine Senkung der Energiesteuer für E10 um zwei Cent."

Ein Sprecher von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) zeigte sich am Freitag skeptisch. "Soweit ich das wahrgenommen habe, ist ja die mangelnde Akzeptanz des E10-Benzins, wenn sie überhaupt besteht, nicht auf den Preis an der Zapfsäule zurückzuführen, sondern auf andere Vorbehalte", sagte er. "Insofern sehe ich nicht recht den Sinn dieser Forderung."

Auch die Unionsfraktion lehnt dies ab. Der CDU/CSU-Finanzpolitiker Klaus-Peter Flosbach sagte: "Steuergeschenke an die Mineralölwirtschaft wird es nicht geben. Um die Akzeptanz von E 10-Kraftstoff zu verbessern, ist die Mineralölwirtschaft selbst gefordert und nicht der Steuerzahler."

Viele Autofahrer sind verunsichert, ob die Benzinmotoren ihrer Autos den zehnprozentigen Ethanol-Zusatz im Sprit vertragen. Bei einem Benzingipfel hatten Politik und Wirtschaft vereinbart, die Verbraucher besser zu informieren. Im Osten und im Süden des Landes trifft der Autofahrer beim Tanken auf das umstrittene Benzin und meidet E10 weiter. Im Norden und Westen von Deutschland wird weitgehend kein E10 verkauft.

Verband: "Beitrag geleistet" – DAT-Listen liegen aus

Der MWV betonte in einer Mitteilung, seinen Beitrag zum Benzingipfel umgesetzt zu haben. Mittlerweile würden die DAT-Verträglichkeitslisten an allen Tankstellen ausliegen, zudem würden die Tankwarte die Kunden aktiv darauf hinweisen, hieß es. Zudem gebe es von den Branchenunternehmen unterschiedliche Marketingmaßnahmen, um den Absatz von E10 zu fördern.

Die Branche sieht jetzt die anderen Beteiligten des Benzingipfels – Politik, Agrarwirtschaft und Autoindustrie – am Zug. "Es bedarf eines gesamtgesellschaftlichen Verständnisses für den Nutzen des neuen Kraftstoffs – vor allem auch unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten", so der MWV. Dazu habe sich die Politik im Rahmen des Spitzentreffens verpflichtet. (dpa/rp)

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KOMMENTARE


A.Kolb

25.03.2011 - 14:43 Uhr

Kunde : Sauft doch euer Zeug selber !!!


Arthur

25.03.2011 - 15:51 Uhr

Die Mineralölbranche hilft erst kräftig mit die Autofahrer zu verunsichern und nun wollen die auch noch Steuererleichterungen... Einfach unglaublich wie die Energiekonzerne mit unserer aktuellen Regierung spielen.


gerhardt

25.03.2011 - 19:06 Uhr

Der Verbraucher ist nicht unsicher, sondern aufgeklärt. Gerade der MWV hat sich folgendes auf seine Fahnen geschrieben; Die Ziele des Mineralölwirtschaftsverbandes (MWV) sind die Wahrnehmung und die Förderung der allgemeinen, ideellen und wirtschaftlichen Interessen seiner Mitglieder. Die Interessen der Verbraucher bzw. der Bevölkerung werden als rudimentär eingestuft und auch so behandelt. Wir haben keine freie Marktwirtschaft, sondern ein Preisdiktat. Die Volksvertreter lassen den Lobbyisten freie Hand und sorgen somit für die notwenige Unterstützung. Eine Wunschvorstellung wäre: Die E 10 Gegner wegen Volksverhetzung anzuklagen. In der Klageschrift wäre zu lesen: Kläger: Automobilkonzerne, Mineralölgesellschaften und andere Beteiligten gegen die Beklageten Verbraucher und renitenten Autofahrer,die sich einer Betankung mit E 10 widersetzen. Es wird beantragt, die Beklagten dazu zu verurteilen unter Androhung von Zwangsmaßnahmen den E 10 Kraftstoff zu tanken und für alle Zukunft die gegensätzliche Meinungsbildung zu E 10 zu unterlassen. Jeder Autofahrer ist dazu zu verpflichten, an der Tankstelle eine schriftliche Unterlassungserklärung abzugeben. Die Kosten des Verfahrens tragen die Beklagten.


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