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ZDK: Die GVO muss angepasst werden

15.08.2019 10:40 Uhr
ZDK: Die GVO muss angepasst werden
ZDK-Geschäftsführerin Antje Woltermann
© Foto: ZDK

Die Gruppenfreistellungsverordnungen (GVO) der EU haben großen Einfluss auf die Rahmenbedingungen des Kfz-Handels. Der ZDK fordert von Brüssel, auch mit künftigen Regelungen faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen.

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Von AUTOHAUS-Redakteurin Doris Plate

Die Gruppenfreistellungsverordnungen (GVO) der EU haben großen Einfluss auf die Rahmenbedingungen des Kfz-Handels und des Kfz-Service. Die derzeit geltende so genannte Vertikal-GVO (330/2010), die seit dem 1. Juni 2013 für den Neuwagen-Vertrieb gilt, läuft am 31. Mai 2022 aus. Die Kfz-GVO, die für den After Sales und die Serviceverträge relevant ist, am 31. Mai 2023. Die Entscheidung über die Neuregelung der Vertikal-GVO soll schon im zweiten Quartal 2020 fallen, bei der Kfz-GVO soll es im Frühjahr 2021 so weit sein.

Stellungnahme des ZDK

Der ZDK hat jetzt als Interessenvertreter der deutschen Automobilhändler, aber auch als Mitglied der "Alliance of European Car Dealers and Repairers", kurz AECDR, seine Position gegenüber der EU-Kommission dargelegt. In dem diese Woche veröffentlichten Papier heißt es, dass der ZDK grundsätzlich der Auffassung ist, dass die Vertikal-GVO ebenso wie die Leitlinien zur Förderung einer guten Marktleistung in der EU beigetragen haben. Sollte die Verordnung verlängert und die Leitlinien unverändert beibehalten werden, erwartet der ZDK positive Effekte, weil der rechtliche Rahmen etabliert ist und die Marktteilnehmer sich darauf eingestellt haben. "Ein Entfall der Vertikal-GVO und der Leitlinien hingegen würde zu einem Mangel an Rechtssicherheit führen", befürchtet ZDK-Geschäftsführerin Antje Woltermann, die das Papier verfasst hat.  

Weiterentwicklung der bisherigen Regelung erforderlich

Aufgrund der dramatischen Veränderungen in der Branche, was sowohl die Technologie als auch Fahrzeugnutzung und Vertriebsformate angeht, müsste die Verordnung aber an die aktuelle Entwicklung angepasst werden, so der ZDK in seiner Stellungnahme. Vor allem bei Themen wie Datenzugang, Online-Vertrieb von Produkten und Dienstleistungen sowie dem Angebot neuer Mobilitätskonzepte sieht er Handlungsbedarf: "Wir haben es mit neuen Wettbewerbsdimensionen zu tun. Neue Anbieter kommen mit Plattformen und digitalen Konzepten auf den Markt. Zudem besetzen Hersteller die Schnittstelle zum Kunden. Sie steigen in den Online-Vertrieb ein und bieten den Kunden nicht nur Fahrzeuge, sondern zunehmend auch digitale Services direkt an. Und sie nutzen die komplette Infrastruktur, die der Handel aufbauen musste bzw. noch muss", erläutert Woltermann. Durch künftige Regelungen müsse sichergestellt werden, dass faire Wettbewerbsbedingungen herrschen. So fordert der ZDK unter anderem diskriminierungsfreien Zugang zu fahrzeuggenerierten Daten für alle Händler

Marktmacht der Hersteller

Explizit verweist der Verband auch darauf, dass die bisherigen Marktanteilsschwellen in der Vertikal-GVO ein verzerrtes Bild der tatsächlichen Marktmacht der Hersteller gegenüber ihren Händlern zeigen könnten, insbesondere wenn man die Investitionen des Handels in die jeweilige Marke berücksichtige. "Deswegen sollte die Kommission überprüfen, ob Standards als inhärenter Bestandteil selektiver Vertriebssysteme genutzt werden, um die Kosten der Distribution zu erhöhen beziehungsweise zu kontrollieren."    

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