Ohne die gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung, die Kfz-Haftpflichtversicherung, dürfen E-Scooter nicht im Straßenverkehr bewegt werden. So sieht es der Gesetzgeber vor. Die deutschen Versicherer bieten in aller Regel sowohl die Kfz-Haftpflicht- (KH), als auch eine Teilkaskoversicherung (TK) an. Marktführer HUK-Coburg hat im Rahmen einer Presseverlautbarung vorab die bei ihr geltenden Konditionen bekannt gegeben. Demnach kostet der KH-Vertrag beim den Coburgern bis zu einem Alter von 23 Jahren 29 Euro und ab 23 Jahren sogar nur 19 Euro (Versicherungsjahr März 2019 bis Februar 2020).
Deckungsumfang der E-Scooter-Police
Die Leistungen sehen eine Deckung in Höhe von 100 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Schadenfall bzw. bei Personenschäden bis zu 15 Millionen Euro je geschädigter Person vor. Die KH-Police schützt den E-Scooter-Fahrer vor Schadenersatzansprüchen, wenn dieser mit seinem Fahrzeug Dritte schädigt. Der TK-Vertragsbestandteil ersetzt Schäden z.B. durch Diebstahl, Raub oder Brand mit einem Selbstbehalt in Höhe von 150 Euro. Die Teilkasko liegt preislich für Fahrer bis 23 Jahre bei (zusätzlich) 19 Euro, ab 23 Jahren bei 16 Euro.
Technische Mindestanforderungen
Um auf öffentlichen Straßen gefahren werden zu dürfen, müssen die E-Scooter allerdings die Voraussetzungen aus der Verordnung, zum Beispiel zwei voneinander unabhängige Bremsen, erfüllen.
Typenschild für Zulassung unerlässlich
Ob ein E-Scooter eine Straßenzulassung besitzt, können Käufer am Typenschild erkennen. Auf diesem Schild sind die Fahrzeugart "Elektrokleinstfahrzeug" und die Fahrzeugidentifikationsnummer ausgewiesen. Mit dieser Nummer kann der E-Scooter versichert werden. Kunden erhalten dann die Versicherungsplakette, welche direkt auf ihr Fahrzeug geklebt wird. Dies gilt als Nachweis, dass der Scooter versichert ist. Interessenten können die Versicherung online auf huk.de und beim Berater vor Ort abschließen. In den Geschäftsstellen und Kundendienstbüros des fränkischen Versicherers kann man die Versicherungsplakette sogar direkt mitnehmen.
Übrigens: Fehlt das Typenschild, sollten Verbraucher, die den E-Scooter im öffentlichen Verkehr nutzen möchten, von einem Kauf absehen (siehe auch Verbrauchertipp unter https://www.huk.de/presse/nachrichten/verbrauchertipps/e-scooter.html). Wer seinen E-Roller nicht versichert, handelt unklug: Fahren ohne Plakette ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat, für die ein empfindliches Bußgeld fällig werden kann. Unbenommen davon haftet der Nutzer für die von ihm verursachten Schäden selbst. (wkp)